wenn ein Diplomat in mein auto reinfährt wer zahlt den schaden? schließlich kann der sogar fahrerflu

7 Antworten

Du selbst, wenn die Botschaft die Zahlung des Schadens verweigert.

Denn bei Diplomaten kann man nicht vollstrecken. Wenn du Glück hast, kann hier das Auswärtige Amt einspringen. Die müssen aber nicht, daher ist das freiwillig.

Leon97531  12.09.2011, 17:27

Die müssen aber nicht, daher ist das freiwillig.

Eine Halterhaftung im Falle eines Unfalles mit einem Kfz worum es hier geht, ist nicht freiwillig, das hat absolut nichts mit der diplomatischen Immunität des Diplomaten zu tun.

Dann kannst du deinen Schaden nur über den Gesamtverband der deutschen Kraftfahrtversicherung laufen lassen.

Ähnliches kann dir aber auch passieren, wenn du von einem Bundeswehrfahrzeug gerammt wirst.

Den Schaden zahlt wie immer der Verursacher bzw. dessen Versicherung. Das hat nichts mit der Immunität des Diplomaten zu tun.

jimbo23  11.09.2011, 01:12

wenn er abhaut iser aber weg wie willst du dann an seine vers. kommen ?

onomant  11.09.2011, 01:14
@jimbo23

wenn er abhaut iser aber weg wie willst du dann an seine vers. kommen ?

Ist halt bei jeder Fahrerflucht dumm, nicht nur bei Diplomaten.

Josefka63  11.09.2011, 01:14
@jimbo23

Genau wie bei jedem Nicht-Diplomaten: Wenn er abhaut und nicht erwischt wird, hast Du Pech gehabt.....

Leon97531  11.09.2011, 01:23
@jimbo23

wie willst du dann an seine vers. kommen ?

Über das Kennzeichen wie bei jedem anderen auch der Unfallflucht begeht. Unfallflucht kann jeder begehen, wenn du das Kennzeichen nicht hast ist jeder anderer dann auch weg.

Derjenige kann zwar nicht strafrechtlich wegen der Unfallflucht verfolgt werden, aber dies hat nichts mit der Schadensabwicklung zu tun, dazu am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser setzt sich mit der gegnerischen Versicherung auseinander.

Immofachwirt  11.09.2011, 10:08

Doch, dass hat mit der Immunität zu tun.

Weigert sich der betreffende Diplomat den Schaden seiner Versicherung zu melden, oder diese den Schaden zu regulieren, geht der Geschädigte leer aus.

Leon97531  11.09.2011, 12:18
@Immofachwirt

Mann kann anhand des Kennzeichen sich direkt an die Botschaft bzw. Versicherung wenden, dazu am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, dieser kennt sich mit Unfällen mit Diplomaten aus und regelt alles weitere.

Immofachwirt  11.09.2011, 21:14
@Leon97531

Klar kann man. Doch wenn diese nicht bezahlen wollen geht man leer aus. Das ist bei manchen Botschaften sozusagen Geschäftspolitik.

Leon97531  11.09.2011, 21:21
@Immofachwirt

Nichts anderes wie bei so manchen Versicherungen, daher einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

Auch bei der Botschaft geht es nicht um das Wollen, sondern um die Pflicht den Schaden zu begleichen wenn dieser von dem zugelassenen Fahrzeug verursacht wurde, dies ist keine Sache des "Wollens".

Immofachwirt  12.09.2011, 08:44
@Leon97531

Bei Versicherungen nicht. Bei Diplomaten leider schon.

Leon97531  12.09.2011, 16:49
@Immofachwirt

Wirf doch nicht dauernd die Strafbarkeit eines Diplomaten mit der Pflicht einer Schadensbegleichung durch die entsprechende Botschaft / Versicherung in diesem Fall durcheinander, hier greift zur Schadensbegleichung die Halterhaftung.

Das der Diplomat wegen der Unfallflucht keine Strafe bekommt ist etwas völlig anderes.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/bei-0-vorsicht-bei-unfaellen-mit-diplomatenfahrzeugen-greift-das-verkehrsrecht-so-gut-wie-gar-nicht

Diplomaten und Politiker werden für Straftaten nicht belangt. Solche Gesetze haben sie sich bei Zeiten selbst gemacht. Die Folgen und die Kosten hat selbstverständlich wieder mal der Steuerzahler zu tragen.

Leon97531  11.09.2011, 12:00

Diplomaten und Politiker werden für Straftaten nicht belangt

Bei einer Schadensersatzleistung im Falle eines Autounfalles mit Fahrerflucht geht es nicht darum den Diplomaten strafrechtlich zu verfolgen, sondern um Schadensersatzleistungen welche entweder die jeweilige Versicherung oder die Botschaft des zugelassenen Fahrzeuges zu leisten hat.

Diese Schadensersatzleistung erfolgt im Prinzip wie bei jedem anderen Unfall mit Fahrerflucht, nur das neben der Schadensersatzleistung welche die Botschaft oder Versicherung trägt, der Diplomat bzw. dessen Fahrer keine Strafe wegen Unfallflucht bekommt.
Es ist ratsam bei einem Unfall mit einem Diplomaten egal ob es sich dabei um Unfallflucht handelt oder nicht, die Polizei und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

Immer öfter müssen in gravierenden Fällen oder öfters vorkommenden Straftaten die ausländische Diplomaten, Deutschland auch schon mal verlassen.

deine Versicherung zahlt eigentlich deinen Schaden.

cpro90  11.09.2011, 01:09

Nein, die Versicherung kommt nicht für den Schaden anderer auf, sondern nur für Eigenverschulden...