Wenn der Kunde bar zahlt, also wenn das Geld gleich in das Privatvermögen geht. Hat das dann bei der Steuererklärung/Anlagen/EÜR Auswirkungen?

6 Antworten

Wieso geht das Geld ins Privatvermögen, wenn der Kunde an der Kasse in Bar zahlt?

Dann bleibt das Geld das der Kunde bezahlt hat selbstverständlich im Geschäft. Auch Bargeld kann erfasst udn gebucht werden, in einer Bilanz hätten wir hier den Buchungssatz : Kasse an Ware/Maschine/Forderung (halt was der Kunde da grade bezahlt)

Sollte das Geld in das Privatvermögen gehen wäre das eine Entnahme aus dem Betrieb... die am Ende wieder draufgerechnet wird und natürlich als solche Verbucht werden müsste (bei einer Bilanz wären wir bei Entnahme an Kasse)

Auch bei der EÜR hat die Person das Geld zu erfassen und dementsprechend zu versteuern, tut sie das nicht, dann kann das Finanzamt sehr ungemütlich werden.

Irgendwie kommen immer mehr Fragen zu Steuererklärungen rein...

Ein Kunde bezahlt in die Kasse des Gewerbes und Du entnimmst das Geld aus der Kasse des Gewerbes in Deinen privaten "Geldbeutel", das nennt sich Privatentnahme.

Also muss der Eingang und Ausgang im Gewerbe verbucht werden.

Wenn der Kunde bar zahlt geht es doch nicht direkt in deine private Tasche... ist ganz normal wie andere Zahlungen

Du meinst wenn er bezahlt ohne dass du es meldest? Das ist illegal

Judas123 
Fragesteller
 25.02.2019, 16:31

Nein mein ich nicht

buffalo23  25.02.2019, 16:34
@Judas123

Was dann? Wenn es direkt ins Privatvermögen geht dann ist es de facto Steuerhinterziehung oder was meinst du genau?

BeviBaby  25.02.2019, 16:45
@buffalo23

Nein, ist es nicht. Wenn es ins Privatvermögen geht, dann handelt es sich erstmal um eine Privatentnahme. Auch die musst du jedoch bei einem Gewerbebetrieb erklären. Kommst du dieser Pflicht nicht nach und das wissentlich und willentlich, dann ist es eine Steuerhinterziehung. Wenn du die ganze Sache einfach nur 'verbummelst' müsste es keine leichtfertige Steuerverkürzung sein

Klar gehört es erst auf Erlöse (Kasse) gebucht und dann als Entnahme. Ansonsten wärs Steuerhinterziehung (Schwarzeinnahme).