Wen muss ich in die Wohnung lassen - und unter welchen Voraussetzungen?

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Rein rechtlich ist es so, dass Sie den Gerichtsvollzieher beim ersten Mal nicht in lhre Wohnung lassen müssen. Erlauben Sie das aber beim zweiten Besuch ebenfalls nicht oder steht er ganz einfach vor verschlossener Tür, weil niemand da ist, kann er eine so genannte Durchsuchungsanordnung erwirken und sich einen ~chlü&eldienst holen (ggf. auch die Polizei) und somit gewaltsam Zutritt verschaffen. Die dadurch entstandenen Kosten hat der Schuldner zu tragen. Außerdem kann er sich in Ruhe umsehen und Lohn- bzw. ~ehaltsabrechnungen finden sowie Bankunterlagen. TIPP % Sind Sie jedoch anwesend, kann er nicht in Ihren Unterlagen schnüffeln, und seine Fragen nach ~rbeitgeber und Bankverbindung brauchen Sie auch nicht zu beantworten (was viele Schuldner nicht wissen!). Hat er diese Informationen nicht, wird es ihm erschwert, Lohn- und Kontenpfändungen durchzuführen ... Schärfen Sie dies auch lhren Familienmitgliedern oder Mitbewohnern ein!

Reiterfee  08.08.2011, 09:49

****Der GV kommt schneller an die Auskünfte der Konten bzw. Gehaltsauskünfte, als Ihr vermutet. Ich habe lange beim GV und Anwalt gearbeitet und weiß, wie schnell man solche Auskünfte bekommt. Da ist es schon besser, sie dem GV gleich mitzuteilen. Alles andere würde nur noch mehr Kosten verursachen, die letztlich alle der Schuldner zu zahlen hat. ****

Phrasenkiller  08.08.2011, 12:28
@Reiterfee

Kann schon sein, dass es mehr kostet, das war aber nicht die Frage! Den Gerichtsvollzieher muss man nicht reinlassen...

Jeweils nur die, die einen richterlichen Bescheid haben, dass sie eindringen dürfen (egal ob Finanzamt, Polizei oder Gerichtsvollzieher). Jeden anderen darfst du abweisen- auch obige, wenn sie den nicht haben.

In manchen Fällen riskiert man aber selbst etwas, zb dass Leistungen abgelehnt werden, die du beim Arbeitsamt beantragt hast. Aber dagegen kannst du dich gerichtlich wehren. Vors Gericht wollen nur viele Menschen nicht und öffnen dann doch "freiwillig" die Tür.

In meine Wohnung darf niemand ohne Voranmeldung! Da könnte ja jeder kommen - auch das Finanzamt sowie die GEZ würde ich natürlich nur mit (evtl schriftlicher) Anmeldung reinlassen. Die Polizei darf nur wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbefehl hat rein aber da würde ich auf jeden Fall erst nochmal in der Polizeitzentrale anrufen und fragen, ob das stimmt und dann würde ich sie reinlassen.

jockl  08.08.2011, 09:44

Na mit den Aussagen liegst Du völlig falsch.

Gerichtsvollzieher und Vermieter nach Vorankündigung und die Polizei mit Hausdurchsuchungsbefehl. Sonst niemanden.

Grunsätzlich musst du niemanden in deine Wohnung lassen. Weder Mitarbeiter der GEZ noch Mitarbeiter vom Finanzamt haben ein Zutrittsrecht für fremde Wohnungen. Den Gerichtsvollzieher musst du nur reinlassen wenn er einen entsprechenden richterlichen Beschluss vorweisen kann. Bei der Polizei verhält es sich ebenfalls so. Die Polizei hat in einem Ausnahmefall das Recht deine Wohnung gegen deine Einwilligung zu betreten auch ohne richterlichen Beschluß. Das ist wenn Gefahr im Verzug ist. Mit Verzug ist hier allerdings nur der zeitliche Verzug gemeint. Wenn beispielsweise ein flüchtiger Verbrecher in deine Wohnung flieht und die Polizei befürchten muss das er hinten durchs Fenster sein Flucht fortsetzt dann darf die Polizei auch gegen deinen Willen in die Wohnung um den Flüchtigen zu stellen. Der Vermieter darf nur bei berechtigten Interesse und nach vorheriger Anmeldung deine Wohnung betreten. Doies darf er allerdings nicht zu häufig tun. Der Schutz der Wohnung ist sogar im Grundgesetz Artikel 13 festgelegt.