Welche Wartezeit ist bei "geschäftlichen Termin" zumutbar?
Hallo,
vielen Dank für Euer Interesse,ich versuche mich kurz zu fassen.
Ich bin Mieter von Geschäftsräumen, die ich zum 31.3.17 gekündigt habe. Laut Anwalt ist die Rechtslage eindeutig. Der Vermieter sieht das allerdings nicht so. Auf Anraten meines Anwaltes habe ich dem Vermieter eine Übergabe der Geschäftsräume am 31.3.17 um 11.00 Uhr angeboten. Der Vermieter hat mit einem Schreiben geantwortet, was weder eine Zusage, noch eine Absage darstellt. Nun habe ich auf Anraten meines Anwaltes mir zwei unabhängige Zeugen organisiert, die mit mir die Räume begehen und alles dokumentieren(auch mit Foto) werden. Sollte sich der Vermieter nun entschließen, doch aufzutauchen, wie lange ist die zumutbare Wartezeit in diesen Fällen? 10 min? 30 min? Zwei Stunden? Nur für den Fall, dass sich der Vermieter, doch noch entschließen sollte, aufzutauchen oder jemanden zu schicken.
Vielen Dank im Vorfeld!
3 Antworten
Ihr werdet mit der Begehung nicht in 5 min fertig sein. also fangt einfach an, wenn er sich dazugesellt dann ist das so wenn nicht hat er Pech.
Vertraue doch zunächst Deinem Anwalt.....hier kann Dir niemand helfen!
witzig, du hast nen anwalt und fragst uns :-0
frag deinen anwalt, was er von der "akademischen viertelstunde" hält...