Welche Strafe (Fahrrad betrunken heimfahren)?

6 Antworten

Wenn man dich aufhält kommt einiges ins Rollen. Zum einen nimmst du betrunken im Straßenverkehr teil. Bis 0,3 Promille wäre das in Ordnung, bis 1,6 Promille nur ohne Ausfallerscheinungen. Das liegt dann allerdings in der Beurteilung der Beamten ob du noch Fahrtauglich bist oder nicht. Da reicht schon ein kurzer Ausfallschritt und du kannst als "nicht fahrtauglich" eingestuft werden. Dadurch wird dir womöglich die Zulassung zum Führerschein entzogen und du darfst dich erstmal durch die MPU quälen.

Zum anderen bist du minderjährig und somit ist es dir nicht gestattet Alkohol zu dir zu nehmen. Wenn du es in Privaträumen tust ohne dabei an die Öffentlichkeit zu treten interessiert es auch niemanden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wirst du von der Polizei mit Alkoholeinfluss angehalten (unter 16 Jahren) wirst du mit aufs Revier genommen, dort werden dann deine Eltern verständigt und diese dürfen dich dann abholen. In Ausnahmefällen fährt dich die Polizei nach Hause, aber es sei dir mit Sicherheit gesagt das sich deine Eltern sehr darüber freuen werden wenn ihr Kind mitten in der Nacht von der Polizei nach hause gebracht wird, besonders dann wenn es die Nachbarn sehen. 

Wenn du unter 18 Jahren bist darfst du solange draußen sein wie dir es deine Eltern erlauben, einzige Ausnahme sind  verschiedene Veranstaltungen, Gaststätten, Discos, Kinos und ähnliches. Wenn du z.B. um 1 Uhr Nachts von einem Freund nach Hause gehst kannst du das tun, das liegt ganz alleine bei dir und der Erlaubnis deiner Eltern. Du darfst dich unter 16 Jahren allerdings nach 22 Uhr z.B. in keiner Disco mehr aufhalten. Konzerte sind von dieser Regelung ausgenommen da diese nicht als Tanzveranstaltung eingestuft sind. Hier ist allerdings auch die Genehmigung deiner Eltern nötig. Oftmals werden allerdings vom Veranstalter oder vom Bezirk gesonderte Regeln aufgestellt, an diese musst du dich dann natürlich auch halten. Gaststätten bilden hier auch eine kleine Ausnahme, hier darfst du dich unter 16 Jahren von 5 Uhr bis 23 Uhr aufhalten.

Ich will kein Moralprediger sein, aber das was du tust ist jugendlicher Leichtsinn und dieser ist oftmals schon tödlich ausgegangen. Besonders wenn du schreibst das du Nachts im angetrunkenen Zustand alleine auf einer Landstraße mit dem Fahrrad fährst ist das sehr gefährlich. Es liegt bei dir was du tust, ich würde dir davon aber stark abraten. Ich hatte mal das "Vergnügen" Nachts durch ein kleines Waldstück zu fahren in welchem ein Fahrradfahrer auf meiner Spur gemeint hat er könne das auch tun, nur ohne Licht oder sonstigem auffälligen Merkmal. Ich kam mit 70 über die Kuppel, dahinter der Radfahrer. Wäre ich die erlaubten 100 gefahren wäre es im Bereich des möglichen gewesen das ich ihn zu spät erkannt hätte, wie ein zusammenprall alleine bei 70 km/h hätte Enden können muss ich dir wohl nicht noch aufmalen.

Novosibirsk  28.10.2017, 22:26

Eine sehr interessante Darstellung.
Da fragt man sich, ob man überhaupt noch das Haus verlassen sollte und sich nicht besser zuhause vor dem Ungemach dieser Welt verstecken sollte.

Mit Alkohol unter 16 werden die nicht gut heißen!

Die Strafe ist dein geringstes Problem.

Wenn du erwischt wirst, sorgt ein Eintrag dafür, dass du erst einmal keinen Führerschein machen darfst. Völlig egal ob in 2 oder in 5 Jahren.

Das hat Gründe. Betrunken am Straßenverkehr teilzunehmen ist einfach keine gute Idee.


Skiddi 
Fragesteller
 28.10.2017, 03:43

Okay Danke :) Wenn du sagst Eintrag meinst du dann einen Punkt in Flensburg? Ich habe im Internet gelesen bis zu 1,6 Promille sind zulässig.... stimmt das?

kaesemitloch  28.10.2017, 03:55

1,6‰ maximal, ab 0,3 kannst du Bereits schon Probleme bekommen, wenn du zb einen Unfall baust... bei 1,6 ohne Ausfallerscheinungen noch zu fahren wird vorallem mit 16 Recht schwer, und angemerkt es ist einfach dumm so dicht noch zu fahren.

melman86c  29.10.2017, 01:58

Warum sollte er keinen Führerschein machen dürfen?

FloTheBrain  30.10.2017, 23:57
@melman86c

Wer unter Drogen oder stark alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, der lässt Zweifel an der "Persönlichen Eignung" zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufkommen.

Ebenso bei Menschen, bei denen z.B. eine Borderline Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde.

Solche Vorfälle landen in einem Zentralregister, das bei Antrag auf Zulassung zur Prüfung abgefragt wird.

Ebenso wirkt sich auch das vorherige Fahren ohne Fahrerlaubnis aus.

Alles Punkte, die man beachten muss.

Da passiert garnichts. Die Polizei hat wichtigere Dinge zu tun.

Ein Helm ist nicht Pflicht. Empfohlen aber nicht Pflicht.

Dir kann keiner was.

Mario

Natürlich ists ohne Helm kein Problem, wenn du nicht stürzt (wusstest du, dass die meisten Fahrradstürze mit lebensbedrohlichen Kopfverletzungen bei langsamer Fahrt oder beim Anhalten passieren?). Wenn du stürzt... Naja. Wer mit 15 schon Alkohol in dem Maße konsumiert, dass ihm die Polizei Sorgen macht, will offensichtlich lieber ohne Hirn leben.

Und auf 1,6 Promille, mit denen du den Führerschein mit 18 getrost vergessen dürftest, muss man auch erstmal kommen. Deine geistige Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr wird auch evtl infrage gestellt.

Mit welchem Verkehrsmittel eigentlich? Roller/Mofa? Damit lässt du dich einmal erwischen und verlierst sofort die Fahrerlaubnis. Und wenns nur 0,2 Promille sind.

Probleme, die eher kommen: Wer auch immer dir Alkohol gegeben hat, könnte ein riesen Problem bekommen. Und deine Eltern auch, denn wenn du mit u16 alkoholisiert allein nachts unterwegs bist, sind sie definitiv nicht ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen. 

Ablauf, wenn die Polizei dich anHÄLT (kauf dich Tüte Deutsch, das "anhaltet" tut weh!): 1. Du bist in irgendeiner Art auffällig. Weils spät ist und du jung aussiehst, reicht schon! 2. Du wirst um nen Ausweis gebeten. Es ist in Deutschland ne Ordnungswidrigkeit, sich nicht ausweisen zu können. 3. Man guckt dich genauer an und fragt, was du um die Zeit alleine auf der Straße machst. 4. Man stellt fest, dass du alkoholisiert bist. Dann: 5a) du kommst aufs Polizeirevier, weil du keinen Ausweis hattest, und man versucht rauszufinden wer du bist und wo du hingehörst. 5b) wenn man deinen Wohnort rausfindet, wirst du dorthin gebracht und deine Eltern geweckt, auf dass sie sich ne Standpauke anhören müssen und ggf. für den nächsten Tag zwecks Stellungnahme aufs Revier gebeten werden. 5c) wenn du stark genug alkoholisiert bist, kommt der Rettungsdienst und bringt dich ins nächste Krankenhaus mit Kinderintensivstation, wo du Windeln anbekommst (ja, ist so entwürdigend wie es klingt... selbstgewähltes Schicksal) und im gefliesten Gemeinschaftssaal deinen Rausch ausschlafen darfst. 

Lestigter  28.10.2017, 08:32

 2. Du wirst um nen Ausweis gebeten. Es ist in Deutschland ne Ordnungswidrigkeit, sich nicht ausweisen zu können

Man muss einen Ausweis haben, braucht ihn aber nicht dabeizuhaben...

RedPanther  28.10.2017, 09:35
@Lestigter

Danke für die Richtigstellung!

melman86c  29.10.2017, 01:57

Viel Blödsinn und Angstmacherrei in deiner Antwort. Hut ab.

Skiddi 
Fragesteller
 02.11.2017, 02:00

Ich danke dir natürlich für deine Antwort. Allerdings muss ich melman86c hier zustimmen. Es ist gerade in ländlicheren Regionen (meinem Fall Bayern) echt normal mit der Jugendfeuerwehr oder im Sport bzw. Schützenverein einen zu trinken. Es ist um einiges persönlicher als in einer Stadt und es wird auch gern mal über kleine Delikte hinweggesehen weil man sich eben kennt oder einfach nicht unbedingt auf Konfrontation aus ist (Und ich spreche hier tatsächlich auch von der Polizei). Ich glaube nicht unbedingt dass du es verstehst aber man genießt einfach sein Leben. :) Nimm es nicht so ernst und die Welt lächelt mit dir.