Weiss das Finanzamt bescheid wenn man eine Firma im Ausland besitzt?

5 Antworten

Nein, das weiß das Finanzamt nur dann, wenn du es mitteilst.

Das Einkommen wird aber ganz normal in Frankreich besteuert und es wird auch kein Geld nach Deutschland transferiert.

Ob der Gewinn nach Deutschland transferiert wird, ist steuerlich irrelevant. Wenn du deinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland hast, bist du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, d.h. der deutschen Einkommensteuer unterliegen alle Einkünfte, egal, wo sie erzielt werden. Es greift hier allerdings das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb werden immer in dem Land besteuert wo der Betrieb liegt. DBA mit Frankreich.

Wenn man den Wohnsitz aber in Deutschland hat, dann greift hier der "progressionsvorbehalt," Also hat der Gewinn aus Frankreich hier Einfluss auf den Steuersatz mit dem die deutschen Einkünfte besteuert werden.

Genau wegen des Doppelbesteuerungsabkommen, muss ich in Deutschland doch nichts mehr abführen, wenn ich z.B einen reinen Netto Gewinn von 10.000 Erwirtschaftet habe in Frankreich und auch die Einkommensteuer dort entrichtet worden ist, kann ich das Geld doch ohne Probleme nach Deutschland transferieren und muss dem Finanzamt auch nichts mitteilen oder ?

Also muss ich dem Finanzamt in Deutschland den Jahresabschluss für das Jahr 2015 zusenden ?

wfwbinder  22.03.2016, 11:03

Nein, der französische Abschluss wird die nicht interessieren. Eher eine Kopie des französischen Bescheids.

Also derzeit erziele ich keine Einkünfte in Deutschland. Muss ich dem Finanzamt trotzdem die Jahresabschlüsse bzw. Informationen über meine Gewinne geben ? Danke nochmals für die zahlreichen Antoworten.

wfwbinder  22.03.2016, 11:02

Wenn Du in Deutschland keine Einkünfte erzielst, brauchst Du ohne Aufforderung keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Du hast hier ja nichts zu versteuern.

Wenn Du aufgefordert wirst, musst Du über die Anlage "AUS" die ausländischen Einkünfte angeben.