wegen überzogenem Dispo keine Kontokündigung möglich?
Hallo,
folgende Situation:
Bekannter hat bei Volksbank Konto und hat dort seit Ewigkeiten einen 1000 Euro Dispo. Ist auch schon seit längere zeit Hartz4ler, was die Bank bisher nie störte.
Nun wurde von heut auf morgen plötzlich der Dispo weggemacht, er müsse weg, ein beauftragter Anwalt hat ausgehandelt dass das Limit jeden Monat 30 Euro runter geht bis es irgendwann auf Guthabenbasis geführt werden würde. Man verzichte auch auf Überziehungszinsen.
Da Bekannter von alldem nicht allzu begeistert war, hat Bekannter bei bank B ein Konto gemacht. Dort wurden auch schon Daueraufträge eingerichtet, für die Lastschriften Gott und der Welt die neuen Kontodaten mitgeteilt, Jobcenter Bescheid gesagt wohin das Geld nun gehen soll.
Soweit dass ab 1.8. das neue Konto als neuer Standard dient und Alles darüber läuft.
Da er damit das alte Konto nicht mehr braucht, hat Bekannter über Anwalt das Volksbank Konto gekündigt, zusammen mit dem hinweis dass er von nun an der Volksbank (entsprechend der Vereinbarung)
eben jeden Monat 30 Euro zur Schuldentilgung überweist. Weil ohn andernfalls das ungenutzte voba konto noch kontoführungsgebühren kosten würde.
Die bank schrieb nun, die Kündigung werde abgelehnt und das Konto könne nicht gekündigt werden solange die Schulden offen sind.
ist das richtig?
Was soll Bekannter dagegen tun?
Meine vermutung :
offiziell ist der Dispo ja (so schätze ich mal) nicht gekündigt, sondern lediglich das zugebilligte limit wird jeden Monat neu angepasst.
Das heißt, praktisch gesehen besteht der Dispo nach wie vor.
die begründung der bank wird wohl sein: "Sie können nicht bei uns einen Dispo eingeräumt haben, ohne auch dazu ein (kostenpflichtiges) Konto zu haben".
von daher hielte ich es für sinnvoll. direkt eine Kündigung des Dispos einzureichen, sowie dabei anhängig nochmals die Kündigung des Girokontos.
Denn wenn der Dispo offiziell weg ist, kann dieser ja auch nicht mehr die Kontokündigung behindern.
Natürlich wird die bank dann die Summe komplett fällig stellen, wobei in der praxis es dann doch drauf hinaus laufen wird dass mit der Bank ein Kompromiss in Form einer Ratenzahlung oder so gefunden werden muss.
Wäre mal die Vorgehensweise, die ich als sinnvoll vermuten würde.
was meint ihr dazu?
Wir waren auch sehr verwundert, denn der anwalt hatte uns nur trocken das schreiben der Voba weitergeleitet ohne hinweis wies weitergeht oder wie die rechtslage ist.
Wie ist hier die Rechtslage?
10 Antworten
Der Denkfehler liegt hier darin, dass Du Dispo und Konto als zwei getrennte Dinge betrachtet. Das ist falsch. Dein Freund hat nicht ein Konto und ein Dispo, sondern er hat ein Konto mit Dispo. Deshalb kann er das Konto nicht kündigen und den Dispo behalten. Die beiden Sachen sind eines.
Das ist ungefähr so, als hätte er ein grün lackiertes Auto und möchte das Auto zurückgeben aber dessen grüne Lackierung noch einen Monat behalten.
Wenn das Konto ausgeglichen ist, dann kann er es kündigen. Ansonsten nicht. Wann und wie er das Konto ausgleicht, ob in 30-€-Raten oder auf einen Schlag ist egal.
Und wie gesagt: er gleicht nicht den Dispo aus, er gleicht das Konto aus. Der "Dispo" ist keine extra Sache, sondern eine Eigenschaft des Kontos.
Die Bank hat Recht und muss sich nicht auf eine Konto- bzw. Dispokündigung einlassen und Ratenzahlung akzeptieren.
Das steht da doch. Die Bank muss sich nicht auf eine Konto- bzw. Dispokündigung einlassen.
und mit welchem Recht begründen die das?
Mit dem Recht, ein Konto erst kündigen zu lassen, wenn der Saldo 0 ist.
Zunächst - hier liegt gar kein Dispositionskredit vor, sondern es handelt sich um eine geduldete Überziehung.
Nun wurde von heut auf morgen plötzlich der Dispo weggemacht
Jupp.
ein beauftragter Anwalt hat ausgehandelt dass das Limit jeden Monat 30 Euro runter geht bis es irgendwann auf Guthabenbasis geführt werden würde. Man verzichte auch auf Überziehungszinsen.
Sonst gäbe es nämlich auch keine Überziehungszinsen. Übrigens ist das äußerst kulant von der Bank.
Die bank schrieb nun, die Kündigung werde abgelehnt und das Konto könne nicht gekündigt werden solange die Schulden offen sind.
Logisch. Das Konto kann nur bei sofortiger Tilgung aufgelöst werden. Anders geht das gar nicht; wenn hier der Anwalt also eine Ratenzahlung vereinbart hat, dann muss sich auch der Bankkunde daran halten.
Natürlich wird die bank dann die Summe komplett fällig stellen, wobei in der praxis es dann doch drauf hinaus laufen wird dass mit der Bank ein Kompromiss in Form einer Ratenzahlung oder so gefunden werden muss.
Njet. In dem Fall wird die Bank das Konto sperren, den Betrag sofort fällig stellen und die Angelegenheit entweder an ein Inkasso abtreten (und zwar in diesem Fall tatsächlich als Zession) oder das gerichtliche Mahnverfahren betreiben.
was bedeutet zession?
Da Bekannter von alldem nicht allzu begeistert war, hat Bekannter bei bank B ein Konto gemacht.
Das Handeln der Bank ist völlig normal. Man räumt keinen Dispo im 4stelligen Bereich ein, wenn auf der anderen Seite keine Einkünfte reinkommen.
Wenn ein Giro-Konto gekündigt wird, dann besteht kein Rechtsanspruch darauf einen bestehenden Dispositionskredit in Raten abzustottern.
Hier müsste er den Dispo dann sofort auslösen. Sich darauf zu verlassen, dass sich die Bank auf einen Ratenvertrag einlassen "muss", ist schon leicht naiv.
Was, wenn die Bank ablehnt und - aufgrund der Zahlungsunfähigkeit - das gerichtliche Mahnverfahren einleitet?
das mit den raten ist mir schon klar.
Mir gehts ja drum ob die ihm einfach das kündigen des kontos verbieten können, nur weil da noch schulden offen sind?
klar stellen die gegebenenfalls die 1000 Euro auf einmal in rechnung, damit rechnet er ja auch
Wird das Konto mitsamt dem Dispo gekündigt sofort fällig, kannst du es nicht zahlen und willst Ratenzahlung, darf die Bank das Konto der Schufa als Abwicklungskonto melden. Das ist ein Negativmerkmal. ;)
Wobei ich es auch sehr unverschämt und undankbar finde. Ohne Zinsen sind die dem schon mega entgegengekommen und er wechselt einfach die Bank.
Undankbar ist es nach 14 Jahren aus heiterem Himmel, ohne Veränderungen beim EInkommen, in der Schufa oder sonstwas, einfach den Dispo zu kündigen und gleich an die 100 Euro Rückführung pro Monat zu verlangen.
Bei einem Hartz4 Empfänger.
Ein Hartz 4 Empfänger sollte keinen Dispo haben. Man darf keinen Vorschuss auf staatliche Gelder geben.
das schon, aber können die bekanntem einfach das kündigen des girokontos versagen und weiter kontoführungsgebühren verlangen?