Wegen Google Maps Bewertung Strafe zahlen?

5 Antworten

Nun, du hast nunmal nicht einfach eine Wertung der Umstände abgegeben, sondern eine klare Tatsachenbehauptung aufgestellt, das heisst, wir sind hier im Bereich der üblen Nachrede.

Jetzt hast du eine Möglichkeit, gehe in den Waschsalon (der Typ weiss vermutlich ja nicht, wie du aussiehst, bzw., wer die Wertung abgegeben hat) und suche die Automaten, mach Fotos. Wenn du es beweisen kannst, bist du raus, ansonsten bist du mit 180 Euro eigentlich gut bedient, da kann mehr auf die zukommen.

Wenn sie das waren, dann ist deine Aussage keine Lüge.

Ich meine, der Rechtsanwalt müsste beweisen, dass die Automaten zu diesem Zeitpunkt nicht mit Schimmel bedeckt waren...

MayerManfred 
Fragesteller
 28.02.2018, 16:07

ok, danke

TechnologKing72  28.02.2018, 16:08

Nein, ganz so einfach ist das nicht. Es gilt zwar die Unschuldsvermutung aber die erstreckt sich nur über das Begehen der Tat. Und die üble Nachrede erstreckt sich ja gerade auf Aussagen, die nicht nachgeprüft werden können, wobei der Angeklagte sich exkulpieren kann, wenn er den Wahrheitsbeweis erbringt. Die üble Nachrede ist also ein Gefährdungsdelikt.

Wenn man jemanden oder etwas bewertet, braucht man unbedingt handfeste Beweise. Sonst sieht man sich schnell dem Vorwurf der Verleumdung ausgesetzt. Es ist ja klar, dass der Inhaber der Waschanlage sich zur Wehr setzt. Sein Geschäft hängt davon ja ab.

Warum gibst du auch in sozialen Netzwerken deine komplette Identität Preis? Ich würde die Bewertung löschen und die Geldstrafe ablehnen. Auf keinen Fall Kontakt zum Anwalt aufnehmen.

herja  28.02.2018, 16:14

lol, das nützt leider gar nichts.