Wasserschaden kurz nach Immobilienkauf?
Hallo zusammen,
ich habe eine Immobilie gekauft und der Vorbesitzer bewohnt momentan diese noch gegen Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung. Jetzt gab es einen Wasserschaden, weil der Zulaufschlauch zwischen Eckventil und Mischer (in der Küche) undicht geworden ist. Der Estrich ist jetzt nass und muss jetzt per Dämmschichtrocknung entfeuchtet werden. Wer zahlt in so einem Fall? Ich, die Gebäudeversicherung (die Grundbucheintragung ist noch nicht durch, es gibt bisher nur ein Auflassungsvormerk) oder die Privathaftpflichtversicherung des Verkäufers?
Gruß und danke im Vorraus, Hurri
3 Antworten
Das zahlt die Gebäudeversicherung, in der Annahme, dass dort Leitungswasser versichert ist.
Dann kommt es auf den "Gefahrübergang" an, wer den Schaden beheben muss.
Und wenn das Leitungswasser nicht mitversichert ist?
Dann zahlt derjenige aus eigener Tasche, der die Gefahr trägt. Also entweder der alte oder neue Eigentümer, je nach dem ob Übergang Nutzen/Lasten schon war oder nicht.
Die Gefahr liegt seit Kaufpreiszahlung bei mir ... der Verkäufer hat aus Kostengründen damals Leitungswasser nicht mitversichert.
Ich habe jetzt auf eigene Rechnung eine Firma mit der Trocknung beauftragt, weil ich mir dachte die Folgekosten könnten wesentlich teuerer werden als die Trocknung jetzt.
... und der Nutzer hat wirklich Schuld und seine PH übernimmt wirklich alle Kosten und Lasten?
Dann kann ja auf eine VGV verzichtet werden, oder?
Die Gebäudeversicherung hast du praktisch mitgekauft. Erst NACH der Grundbucheintragung hättest du die Möglichkeit, diesen Vertrag aufzulösen und neu einzudecken.
Es ist eine umgehende Meldung an der Versicherer erforderlich. Der muss die Freigabe zur Reparatur geben. Davon sind natürlich Notmaßnahmen ausgenommen.
Leitungswasser wurde in der Gebäudeversicherung nicht mitversichert...mir ist bewusst, dass ich die Gebäudeversicherung erst auflösen/neu abschließen kann, wenn ich im Grundbuch stehe.
Dann hatte das sicher seinen Grund. Wahrscheinlich hatte der Vorbesitzer diese schon "über Gebühr" in Anspruch genommen und eine "Sanierung" verweigert.
Was steht denn im Kaufvertrag zum "Gefahrübergang"?
Selbstverständlich kannst du eine Gebäudeversicherung, die nicht ausreichend ist, auch bei einem anderen Versicherer unter Angabe des bisherigen Versicherers auch erhöhen und erweitern.
Der alte Vertrag wird dann fristgerecht aufgehoben, sobald das möglich ist.
Und wenn das Leitungswasser nicht mitversichert ist?