Wasserschaden kurz nach Immobilienkauf?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das zahlt die Gebäudeversicherung, in der Annahme, dass dort Leitungswasser versichert ist. 

HuRRiKaN1987 
Fragesteller
 31.07.2017, 13:37

Und wenn das Leitungswasser nicht mitversichert ist?

DerHans  31.07.2017, 13:41
@HuRRiKaN1987

Dann kommt es auf den "Gefahrübergang" an, wer den Schaden beheben muss.

NamenSindSchwer  31.07.2017, 13:55
@HuRRiKaN1987

Und wenn das Leitungswasser nicht mitversichert ist?

Dann zahlt derjenige aus eigener Tasche, der die Gefahr trägt. Also entweder der alte oder neue Eigentümer, je nach dem ob Übergang Nutzen/Lasten schon war oder nicht. 

HuRRiKaN1987 
Fragesteller
 05.08.2017, 11:56

Die Gefahr liegt seit Kaufpreiszahlung bei mir ... der Verkäufer hat aus Kostengründen damals Leitungswasser nicht mitversichert.

Ich habe jetzt auf eigene Rechnung eine Firma mit der Trocknung beauftragt, weil ich mir dachte die Folgekosten könnten wesentlich teuerer werden als die Trocknung jetzt.

... und der Nutzer hat wirklich Schuld und seine PH übernimmt wirklich alle Kosten und Lasten?

Dann kann ja auf eine VGV verzichtet werden, oder?

Die Gebäudeversicherung hast du praktisch mitgekauft. Erst NACH der Grundbucheintragung hättest du die Möglichkeit, diesen Vertrag aufzulösen und neu einzudecken.

Es ist eine umgehende Meldung an der Versicherer erforderlich. Der muss die Freigabe zur Reparatur geben. Davon sind natürlich Notmaßnahmen ausgenommen.

HuRRiKaN1987 
Fragesteller
 31.07.2017, 13:38

Leitungswasser wurde in der Gebäudeversicherung nicht mitversichert...mir ist bewusst, dass ich die Gebäudeversicherung erst auflösen/neu abschließen kann, wenn ich im Grundbuch stehe.

DerHans  31.07.2017, 13:40
@HuRRiKaN1987

Dann hatte das sicher seinen Grund. Wahrscheinlich hatte der Vorbesitzer diese schon "über Gebühr" in Anspruch genommen und eine "Sanierung" verweigert.

Was steht denn im Kaufvertrag zum "Gefahrübergang"?

DerHans  31.07.2017, 18:43
@HuRRiKaN1987

Selbstverständlich kannst du eine Gebäudeversicherung, die nicht ausreichend ist, auch bei einem anderen Versicherer unter Angabe des bisherigen Versicherers auch erhöhen und erweitern.

Der alte Vertrag wird dann fristgerecht aufgehoben, sobald das möglich ist.