Was würde passieren wenn jemand beim schlafwandeln einen Mord begeht?

4 Antworten

Anknüpfungspunkt für jede Strafbarkeit kann immer nur ein menschliches Handeln sein. Eine derartige Handlung liegt nicht vor bei Vorgängen, die der Beherrschbarkeit durch den Willen gänzlich entzogen sind, also z.B. im Zustand der Bewusstlosigkeit oder im Schlaf. Grundsätzlich wäre ein Mord beim Schlafwandeln damit nicht strafbar.

Die Handlung wäre ihm nicht zurechenbar. Somit liegt dann keine Strafbarkeit vor.

uni1234  18.09.2018, 11:51

Es würde wohl eher gar keine Handlung vorliegen. Auf eine Zurechnung käme es gar nicht mehr an.

Das Gericht, das sich mit dem Fall befasst, müsste prüfen, ob beim Schlafwandler verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit vorlag. Es kann natürlich im Einzelfall sehr schwierig sein, das zu ermitteln.

uni1234  18.09.2018, 11:52

Das ist schlichtweg falsch. Bis zur Ebene der Schuld dürfte das Gericht gar nicht erst kommen.

Casper7  18.09.2018, 11:57
@uni1234

Zur vertieften Lektüre empfehle ich den Aufsatz von Payk, Schlafwandeln und Schuldfähigkeit, MedR 1988, 125.

Für einen Mord muss es Absicht gewesen sein und aus niederen Motiven.

Ist ja beim Schlafwandelt schwer nachzuweisen, daher wird man dabei wohl keinen Mord begehen können.

uni1234  18.09.2018, 11:39

Mord muss nicht absichtlich geschehen.

ZaoDaDong  18.09.2018, 11:40
@uni1234

Doch. Mord ist per Definition eine vorsätzliche Tötung.

GeneralPatton  18.09.2018, 11:41
@uni1234

Für die rechtliche Klassifizierung als Mord muss ein Vorsatz erkennbar sein. Ergo kann man schlafwandelnd keinen Mord begehen.

uni1234  18.09.2018, 11:44
@ZaoDaDong

Absicht ist aber eine besondere Form des Vorsatzes, die für den mord grundsätzlich nicht erforderlich ist.

ZaoDaDong  18.09.2018, 11:45
@uni1234

Gut, dann streiche Absicht und ersetze mit Vorsatz.

Casper7  18.09.2018, 11:46
@uni1234

Falsch. Es muss Tötungsvorsatz vorliegen. (Absicht ist eine Form des Vorsatzes). Außerdem muss mindestens ein Mordmerkmal gegeben sein. Wenn kein Mordmerkmal vorliegt, spricht man von vorsätzlicher Tötung oder Totschlag.

uni1234  18.09.2018, 11:49
@ZaoDaDong

Das wäre dann korrekt.

uni1234  18.09.2018, 11:50
@Casper7

Absicht ist eine Form des Vorsatzes, ja. Aber Absicht ist für Mord grundsätzlich nicht erforderlich (siehe oben). Das zu behaupten ist falsch bzw. allenfalls umgangssprachlich korrekt.

Casper7  18.09.2018, 11:53
@uni1234

Ok, ich hatte deinen Kommentar wohl missverstanden. Sorry.