Was wird das Jobcenter tun-Betrug?
Hallo, Jemand hat mich beim Jobcenter angezeigt. Ich bin seit mehreren Jahren Hartz 4 Empfänger und bekam die letzten Jahre zu Weihnachten immer 300 Euro von meinen Eltern überwiesen, was ich nicht angegeben habe. Ausserdem arbeite ich seit Januar 2017 für 100 Euro pro Monat, was ich erst später dem Jobcenter mitteilte. Der Jemand, der mich beim Jobcenter gemeldet hat, hatte wohl auch die Information weitergegeben, dass ich bei den Bewerbungen "schummle". (Ich zeige beim Jobcenter 1A Bewerbungen vor und schicke diese Bewerbungen nicht immer ab oder abgeändert, weil ich die Jobs nicht will). Wie wird das Jobcenter darauf reagieren, wie lange dauert dies und mit welcher Strafe muss ich rechnen?
2 Antworten
das ist natürlich betrug. wenn du seit januar arbeitest, dann war das im voraus anzugeben, auch wenn dir die 100 euro nicht angerechnet werden.
wenn du weihnachtsgeld bekommst, ist das einkommen und ebenfalls anzugeben.
das jobcenter kann hier wenn nötig rückfordern und wird dies auch tun. weiterhin kommt ein strafverfahren wegen erschleichung von leistungen und sozialbetrug auf dich zu.
das weiß keiner, das musst du mit deinem jobcenter besprechen und das recht zügig.
www.elo-forum.org ist auch eine seite wo du rein schauen solltest.
Bislang hat sich das Jobcenter noch nicht bei mir gemeldet. Derjenige, der mich angezeigt hat, hat dies wohl angeblich vor 2 Wochen getan. Ich weiß nicht, ob er mir nur gedroht hat oder es wirklich tat. Sollte ich mich dennoch freiwillig stellen oder lieber erstmal warten, ob tatsächlich etwas kommt. Wie lange braucht das Jobcenter überhaupt, um zu reagieren?
Kann das Jobcenter das überwiesene Geld zu Weihnachten von den ganzen Jahren zurückverlangen oder gibt es eine Verjährungsfrist?
wie wäre es wenn du dich endlich mal deinem schwachsinn stellst, statt dir gedanken darüber zu machen wieviel das jc zurückverlangen kann.
Einmal davon abgesehen, wie unpersönlich so eine Überweisung zu Weihnachten wirkt, da gibt es doch andere Möglichkeiten Dich zu unterstützen.
Geldgeschenke über 50,00 €/Jahr sind anzugeben.
Sonstige Einkünfte auch, selbst wenn nur, wie hier der Fall, lediglich der Freibetrag erreicht wird.
Die größten Schwierigkeiten wirst Du jedoch bekommen, wenn Du Bewerbungen für das Amt optimiert in Wirklchkeit jedoch Bewerbungen derart negativ abgefasst hast, dass so Einstellungen bei potentiellen Arbeitgebern verhindert wurden. Das wird möglicherweise vom Amt dann so gewertet, als hättest Du Dich überhaupt nicht beworben. Sanktionen dürften da die mögliche Folge sein.
muss ich deswegen eventuell sogar ins Gefängnis? Oder läuft es eher auf eine Geldstrafe hinaus? Kann ich die in Raten abzahlen und das zurückgeforderte Geld auch?