Was versteht man unter einer allgemeinen Verkehrsauffassung?

1 Antwort

Oberste Maxime im Lebensmittelverkehr ist der gesundheitliche Verbraucherschutz und der Schutz vor Täuschung.

Der Schutz vor Täuschung ist gewährleistet, wenn ein Lebensmittel in Zusammensetzung und Kennzeichnung der Verkehrsauffassung, also der redlichen Herstellungspraxis und der berechtigten Verbrauchererwartung, entspricht.

Quelle: https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/Lebensmittelbuch/HinweiseLeitsaetzeLebensmittelbuch.html

Allgemeine Verkehrsauflagen sind Grundsätze, die im Vordergrund stehen und quasi oberstes Gebot haben. Es darf also keine Mogelpackung sein, es muss das enthalten sein wie es deklariert ist und es darf allgemein keine Verbrauchertäuschung (Herkunft, Inhalt, Zusätze etc.) sein.

Preisklarheit und Preiswahrheit

Der Preis muss klar ersichtlich und einfach zu berechnen sein. Beispiel:

Weintrauben kosten auf dem Markt das halbe Kilo 3,90€, es muss also ersichtlich für jeden sein, dass ein Kilo 7,80€ kostet. Theoretisch kann man fast auszeichnen, wie man will (halbes Pfund, Pfund,100g, Deka,  kennt nur fast keiner mehr ;-))), aber es muss angegeben sein, was die landesbüblichen Gegebenheiten einem gebieten, bei uns also Kilopreisangabe. 

Waschmittel zb. Hier kann man immer den Preis einer Packung/Karton/Box erfahren, wer genau hinschaut, wird auch den Preis pro Waschladung aufgelistet finden.