Was verdient der Abmahner an Abmahnungen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

...die Frage ist gut, die Antworten deutlich weniger, deshalb: Zu jedem Rechtsverstoß, der abgemahnt werden kann (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht...) gehört in der Regel ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch.Liegt ein Verstoß vor, ist der korrespondierende Schadensersatzanspruch ein Selbstläufer.

Ein Schadensersatzanspruch beinhaltet auch die sog. Rechtsverfolgungskosten, also die Kosten, die man aufwenden muß, um sich gegen den Verstoß zu wehren. Benötigt man mithin anwaltliche o. sogar gerichtliche Hilfe, dann sind die Kosten dafür von der Gegenseite zu tragen. Wenn sodann unseriöse Urheber o. Mitbewerber unzulässige Absprachen mit Anwälten getroffen haben, kommen beide ins Verdienen. Dies insbesondere, wenn die Sache vor Gericht geht, weil dann die Kosten explodieren...

newlife84 
Fragesteller
 13.05.2011, 17:27

Vielen Dank.

Eventuelle unzulässige Absprachen zu beweisen ist ein Ding der Unmöglichkeit oder?

NORDANWALT  13.05.2011, 17:42
@newlife84

...in der Regel ja, da Urheberrecht + Wettbewerbsrecht derart komplizierte Materien sind, daß man ohne anwaltliche Hilfe kaum auskommt...

was meinst Du? Eine Unterlassungserklärung heißt doch, dass der andere Dich zwingen will, irgendetwas zukünftig nicht mehr zu tun. Offenbar ist Dein Handeln für ihn so gravierend, dass ihm das den ganzen Rechtsärger wert ist. Er selber hat von Deiner gezahlten Abmahnung nichts!

newlife84 
Fragesteller
 13.05.2011, 11:50

genau das kann ich eben schwer glauben.

Dafür wird allzu oft wegen Lappalien abgemahnt, und viele entwickeln sich dann auch noch zu Massenabmahnern. Ist das pure Bösheit, um Konkurrenten zu schaden? Oder gibt es illegale Abkommen zw. Anwalt und Abmahner, wobei eben der Abmahner etwas von der Beute abbekommt?

catweazle01  13.05.2011, 12:11
@newlife84

ich fürchte eher ersteres. Es gibt leider viele Menschen, die derart unzufrieden sind mit sich und ihrem Leben, dass ihr einziges Glück darin zu liegen scheint, das Unglück anderer Menschen zu suchen. Die jedes Haar in der Suppe finden und jeden Krümel auf dem Boden. Solche Menschen kann man nur ignorieren oder denen es mit gleicher Münze heimzahlen. Das dürfte dann aber garantiert zum kleinkrieg führen., Also ignorieren bzw. die Abmahnungen peinlichst beachten. Ich ziehe dann lieber weg.

Kommt nicht nach einer Unterlassungserklärung die Du unterschrieben hast anschliessend die Rechnung vom Anwalt und zusätzlich noch der Schadenersatzanspruch für seinen Mandanten (Abmahner) ??? (Prozentual zum Streitwert)

Dann hat der Anwalt verdient, der Abmahner und Dein Anwalt den Du Dir nimmst auch noch!!!

 

newlife84 
Fragesteller
 13.05.2011, 11:48

nein, ein Schadensanspruch kommt nicht immer, das kommt ganz auf die Abmahnung drauf an.

dass beide Anwälte profitieren, ist klar.

Abmahnen ist zwischenzeitlich, da im wesentlichen auf, naja zweifelhaft Downladenende bezogen, eine "Industrie" geworden. Es gibt da Anwaltskanzleien, welche sich inzwischen  spez. auf dieser Ebene bewegen.

Den meisten Abgemahnten ist garnicht bewusst, was die ggf. bei einer Unterlassungserklärung wirklich unterschreiben und gleichzeitig geht vielen die "Muffe" so dass die unterschreiben und aber auch bezahlen.

Kurz, der abmahnen lassende Mandant und der abmahnende REA versienen paritätisch sehr sehr viel Geld.

Portokosten.Getränkekosten um den Stress zu betäuben.