Was tun bei unberechtigter Forderung der EOS DID bzw. EOS Investment GmbH? Mahnbescheid!

5 Antworten

Einem widersprochenen Mahnbescheid kann eigentlich nur eine Klageerhebung folgen, dann müssten die vor Gericht ihren Anspruch beweisen. Schicke den Widerspruch aber beleghaft und vor allem fristwahrend ans Amtsgericht zurück.

Es kann auch sein, dass das IB weitere Briefe schickt (was rechtlich nicht erlaubt ist) und ein Zeichen von Schwäche und Angst vor dem Prozess ist.

Ich würde das Inkassobüro anzeigen bei der Polizei (Nötigung) und Beschwerde beim zuständigen Landgerichtspräsidenten (bei welchem AG und in welchem OLG Bezirk Inkassobüros zugelassen sind steht auf deren Briefkopft).

Ich habe im Juni 2012 den 1. Brief von EOS DID erhalten. Das spannende: Er war an meinen Mädchennamen und der Anschrift meiner Eltern adressiert. Ich wohne seit 26 Jahren nicht mehr dort und habe in den letzten 23 Jahren 2 mal den Nachnamen gewechselt, da ich geheiratet hatte. Es handelte sich um eine QVC Forderung. Ich habe noch nie bei QVC bestellt und bin auch gar nicht sicher, ob es vor 26 Jahren schon QVC gab;) Ich sendete den Brief zurück als "unbekannt verzogen". Danach kam ein Schreiben mit folgendem Text...

für Sie haben wir in obiger Forderungsangelegenheit eine erfreuliche Information. Sie zahlen zur Begleichung dieser Forderung nur noch einen Betrag in Höhe von EUR 130,00 und diese Sache ist für Sie vollständig erledigt!

Wow...vorher waren es 177,00 EUR. Ein echtes Schnäppchen ;)

Natürlich habe ich nicht bezahlt. Dann kamen wieder unfreundliche Briefe. Meine Eltern waren so genervt, dass ich einen Brief verfasste, indem ich, ohne meinen jetzigen Namen oder Anschrift, klar machte, dass keine Forderung bestehen kann und das ich die Angelegenheit an einen Anwalt und der Presse weiterleiten werde, wenn nicht endlich Schluss ist mit der Schreiberei.

So seit Monaten war dann auch nichts mehr.

Nun kamen am Samstag gleich 2 Briefe von EOS Deutscher Inkasso Dienst.. Eine Forderung von Bauer und eine von Otto. Ich habe noch nie etwas bei Bauer bestellt :( Die Forderungen belaufen sich auf über 355,00 EUR und 370,00 EUR. Nun werde ich Morgen mal die Verbraucherzentrale kontaktieren und mal bei der Polizei nachfragen ob man evtl. auch Strafanzeige stellen kann.

Es macht mich sehr wütend, dass diese "Kriminellen" ihr Unwesen einfach weiter treiben können.

Tina

Anbei die Dinge die in meinem Mahnbescheid aufgeführt werden:

Antragsteller:
EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH
Steindamm 71
20099 Hamburg   

gesetzlich vertreten durch:
Geschäftsführer

 Kosten nach dem Wert der Hauptforderung EUR *******256,49 
 Gebühr ($$ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG)                    ******23,00 EUR
 Vergütung Inkassodienstleistung gem. § 4 Abs.4 S.2 RDGEG   ******** 21,01 EUR

   I.    HAUPTFORDERUNG:
  1) Kaufvertrag
 gem. Factoring-Dauerkonto - <Nummer> vom
 30.12.11                                                                      
                                                                                          *******247,63 EUR

   2) Zinsrückstände/Vorauszinsen
  vom 16.11.11 bis 09.07.12                                            ******** 8,86 EUR

Zweite Seite:

   II.  KOSTEN WIE NEBENSTEHEND:                              ********44,01 EUR

   III. NEBENFORDERUNGEN:
   1) Mahnkosten                                                             ******* 12,00 EUR
   2) Auskünfte                                                      ********0,51 EUR
   3) Inkassokosten                                               ******** 30,00 EUR
   4) Kontoführungsgebühren                                ********14,35 EUR

   IV.  ZINSEN
  laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen:
  zu I.1)           Zinsen von *5,000 Prozentpunkten
  über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus
  *******247,63 EUR vom 10.07.12 bis 11.07.12 *********0,07 EUR


   SUMME:              ********301,34 EUR

  hinzu kommen weitere kaufende Zinsen:
  zu I.1)           Zinsen von *5,000 Prozentpunkten
  über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus
  *******247,63 EUR ab dem 12.07.12

Und zum Schluss:

 Der Antragssteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer
 Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.

  zu I.1-2)
  die Forderung ist seit dem 29.12.11 an den Antragsteller
  abgetreten bzw. auf ihn übergangen.
  Früherer Gläubiger: Otto (GmbH & Co KG)
  in: 22179 Hamburg

  Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.
  Es fordert Sie hiermit auf, innerhalt von  z w e i  W o c h e n  seit der Zustellung      
  dieses Bescheids
 entweder die vorstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten   
 Anspruch
als begründet ansehen, zu begleichen  o d e r  dem Gericht auf dem beigefügten 
Vordruck mitzuteilen, ob und in welchen Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
Wenn Sie den geforderten Beträge nicht begeichen und wenn Sie auch nicht  
 Widerspruch erheben,
 kann der Antragsteller nach Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken 
und aus diesem
die Zwangsvollstreckung betreiben.
 Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem

 Amtsgericht    ……… 

 An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner
Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die
Sache im Falle ihres Widerspruchs abgegeben

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Mühe Euch das durchzulesen! Bin Euch sehr sehr dankbar!!

FlyingCarpet  18.07.2012, 01:44

grübel - ist das jetzt ein Schreiben von EOS oder vom Amtsgericht?

MaggieM 
Fragesteller
 18.07.2012, 12:37
@FlyingCarpet

Vom Amtsgericht. Aber das Gericht prüft ja nicht o der Antragsteller im Recht ist. Soetwas kann jeder beantragen.Ich habe das Gefühl, sie möchten mir nur Angst einjagen. Habe in anderen Foren noch heute nacht gelesen, dass der EOS manche, nachdem sie den Mahnbescheid widersprochen haben, danach darum gebeten haben, den Widerspruch zurück zu nehmen, da sonst zu hohe Kosten für den EOS zustande kommen.

Ich weiß nicht was ich davon halten soll....

Die email an otto hab ich ja versand. Jetzt verfasse ich noch einen Brief an den EOS. Kann der vielleicht in etwa so aussehen?

Sehr geehrter unbekannter Call Agent

sehr geehrtes Inkasso Unternehmen

leider haben Sie vergessen sich zu legitimieren Ich lehne deshalb die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gem, § 174 BGB ab. :hmm:

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie ausserdem auf:

  1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen
    Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

  2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

  3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

  4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

  5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

  6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

  7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (siehe oben).

Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. § 38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

p.s Habe Rechtschutz

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

Oder habe ich damit schon mein komplettes Pulver verschossen??

rainerendres  19.07.2012, 07:39
@MaggieM

Mahnbescheid erst mal vollumfänglich widersprechen und nach ca 2 bis 3 wochen das obige Schreiben nachschieben

Natürlich den 1 Absatz weglassen (Anfangen ab Gem BDSG fordere ich sie auf....)

Die Bitte einen MahnbescheidsWiderspruch zurückzunehmen bzw zu begründen ist in der Inkassobranche allerdings obligatorisch d.h absolut NORMAL

Maggie, mein Rat ist folgender:

Auf sämtlichen Schreiben/Rechnungen des Otto-Versand ein Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzender benannt. Falls nicht, dann schau ins Impressum.

An diesen Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzenden schreibst Du eine Beschwerde und legst präzise dar, was mit Dir veranstaltet wird und verlangst eine zeitbnahe Überprüfung sowie eine Stellungnahme.

Sollte nach einer Woche keine Antwort erfolgen, fragst Du erneut schriftlich nach.

Solltest Du per email schreiben, dann verlange eine Eingangsbestätigung.

Eine Kopie Deiner mail schickst Du sichtbar für den Empfänger (CC) an die Lokalredaktion Deiner Heimatzeitung.

Mit 99,9%iger Sicherheit wird dieses Versandhaus aus seinem Dornröschenschlaf geweckt, wetten dass???

MaggieM 
Fragesteller
 18.07.2012, 01:43

Wow, das ist ja mal ne Antwort. Vielen Dank!!

Hui das werde ich mal versuchen. Bin mal gespannt was dann passiert. Wie mache ich das, dass das für den Empfänger sichtbar ist??

Lg

FlyingCarpet  18.07.2012, 01:51
@MaggieM

Immer per Einschreiben - direkt an die Buchhaltung von Otto!

MaggieM 
Fragesteller
 18.07.2012, 01:54
@FlyingCarpet

Und wie würdet Ihr so ein Schreiben verfassen? Bin da total ratlos :-(

Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht? Hat das alles etwas gebracht, trotz Mahnbescheid?

Danke für alles!!

Lg

Malustra  18.07.2012, 01:56
@MaggieM

Wie geschrieben, CC.

Einfacher ausgedrückt: email an mehrere Empfänger gleichzeitig versenden.

Du schaffst das, viel Glück!

MaggieM 
Fragesteller
 18.07.2012, 02:40
@Malustra

So, email formuliert. Jetzt hab ich nur noch die Frage: Soll ich am Ende noch hinzufügen, dass diese email zeitgleich an die zeitung gesendet wird??

MaggieM 
Fragesteller
 18.07.2012, 02:44
@MaggieM

So, abgeschickt. habe folgendes geschrieben:

Sehr geehrtes OTTO-Serviceteam, bitte leiten Sie diese E-Mail an die Geschäftsleitung weiter.

-- Mein Name und Adresse --

Kundennummer: habe ich nicht mehr

Sehr geehrter Herr Hillebrand, sehr geehrter Herr Schrader,

Aufgrund mehrerer drohender und unverschämter Briefe Ihres Partner-Inkasso-Büros, sah ich mich nun gezwungen, meine Beschwerde an Sie zu richten. Ich möchte Ihnen erst einmal mitteilen was hier mit mir veranstaltet wird.

Vor genau einem Jahr bestellte ich bei Ihnen eine Matratze im wert von 247,63 €. Diese kam sehr verspätet und verschmutzt geliefert. Die Lieferanten des Hermes Versandes nahmen die Matratze zum Reinigen wieder mit und teilten mir mit, dass sie eine Woche später nachgeliefert wird. So wartete ich Wochen lang ab, doch die Matratze kam nicht zurück. So besorgte ich mir anderweitig eine passende Matratze. Nun verging etwa ein halbes Jahr. Ich erhielt keine Meldung, keine Rechnung, keine Mahnung und auch keine Matratze. Und plötzlich, siehe da, ein Brief des EOS DID ! Ich flog aus allen Wolken. Ich rief bei dIhrer Servicehotlein an, doch da wurde mir mitgeteilt, dass Sie keinen Zugriff auf mein Mitgliedskonto hätten und dass ich mich an den DID wenden solle. Das tat ich und ich wurde dort nur unfreundlich aufgefordert die Hauptforderung PLUS Zinsen und Mahnkosten zu bezahlen. Ich bekam keine nähere Auskunft! Ich versuchte es mit E-Mails an Ihr Haus und an den DID, doch bekam ich keine Aufschlüsselung dieses Schreibens Seitens des DID. Nun liegen bei mir zu Hause etwa 7 Briefe des DID und der EOS Investment GmbH. Ich bat mehrere Male nach originalen Rechungen und Mahnungen, doch jegliche Kontaktaufnahme meinerseits wurde ignoriert. Nun kam ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus geflattert.

Ich dulde dieses Verhalten und dieses Vorgehen gegen mich nicht! Ich verlange von Ihnen eine zeitnahe Überprüfung, sowie eine Stellungnahme. Ich habe ein Recht auf Rechnungen und Mahnungen, damit ich dazu Stellung nehmen kann, bevor mein Mitgliedskonto an andere verkauft wird! Ich bin seit Jahren ein treuer Kunde, der seine Rechnungen immer pünktlich gezahlt hat!

Ich verlange eine Eingangsbestätigung dieser E-Mail und erwünsche eine schnelle Antwort.

Ansonsten sehe ich mich verpflichtet, rechtlich gegen Sie vorzugehen und eine Strafanzeige zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen,

.......

Hinweis: Diese E-Mail wird zeitgleich an regionale Zeitungen gesendet

FlyingCarpet  18.07.2012, 12:18
@MaggieM

gut gemacht!

Erstmal bei Otto schriftlich eine falls überhaupt vorhandene Rechnung anfordern - per Einschreiben. Dann einfach abwarten. An EOS schreibst Du auch, dass sie die Rechnung beilegen sollen, sowie eine schriftliche Bestätigung, dass sie von Otto mit dem Einzug beauftragt wurden. Das auch per Einschreiben. Dann abwarten.

MaggieM 
Fragesteller
 18.07.2012, 01:25

Danke für Deine Antwort. EOS habe ich schon vor Monaten einen Brief geschickt per Einschreiben dass ich alle originalen Rechnungen und Mahnungen der OTTO GmbH zugesendet haben möchte. Das ignorierten sie völlig. Aber stimmt, OTTO könnte ich einen Brief per Einschreiben mal versenden. Per Email hats ja noch nicht geklappt. Was mache ich aber nun wegen dem Mahnbescheid?? Wenn ich ihm nun widerspreche, wird dann weiterhin gegen mich vorgegangen?

Lg

FlyingCarpet  18.07.2012, 23:26
@MaggieM

immer widersprechen!

kevin1905  19.07.2012, 09:51
@MaggieM

Inkassobüros müssen spätestens auf Verlangen (eigentlich schon beim ersten Schreiben) die ursprüngliche Rechnung bzw. den Vertrag vorlegen und auch die Gläubigervollmacht nach § 164 BGB bzw. die Abtretungserklärung nach § 410 BGB, wenn die Forderung an das IB verkauft wurde (im letzteren Fall dürfen keine Gebühren aufgeschlagen werden) vorlegen.

Ansonsten dürfen sie die Forderung auch nicht betreiben.