Was passiert, wenn während der Maßnahme der ALG-II Bedarf ausläuft?

3 Antworten

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Für dich gilt SGB II § 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit:

"(1) Entfällt die Hilfebedürftigkeit der oder des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung, kann sie weiter gefördert werden, wenn dies wirtschaftlich erscheint und die oder der Erwerbsfähige die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen wird. Die Förderung soll als Darlehen erbracht werden."

Wenn du es nicht beantragst, endet auch die Förderung durch die Maßnahme.

Für die restlichen Leistungen gilt ebenso SGB I § 46 Verzicht:

"(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden."

Gruß aus Berlin, Gerd

anromyus 
Fragesteller
 23.05.2016, 07:51

Danke für die Antwort.

Ich habe mir jetzt in die Eingliederungsvereinbarung für den Fall des Auslaufens mal die Rechtsbelehrung erklären lassen. Zum Maßnahmenvertrag gibts erstaunlicherweise keine Rechtsbelehrung dieser Art. Ich hab die Sachbearbeiterin aber drauf festgenagelt, dass die in der EV dafür natürlich gilt. Da steht drin, dass die Maßnahme in jedem Fall abgebrochen wird, wenn der Bedarf während der Maßnahme ausläuft, das hat weder für mich noch für den Träger Konsequenzen, weil die Maßnahme wohl ohnehin vom ersten Tag an voll vom Jobcenter bezahlt wird, unabhängig vom Erfolg oder Dauer meiner Teilnahme. 

wie wäre es wenn du dir recht zügig arbeit suchst? dann musst du nicht zur maßnahme und kannst zeitnah kündigen. ziel ist es das du ganz zügig arbeitest und da du das übers jahr noch immer nicht in die reihe bekommen hast augenscheinlich, wirst du vermittelt in alles was zur verfügung steht.

wenn du dich nicht vermitteln lassen willst, geh morgen zum jc und melde dich ab. dann wirst du sicher auch wissen wie du dich finanzierst und wovon du die krankenkasse bezahlst etc.

bist du sicher das du elternunabhängiges bafög bekommst? hast du die ausbildung schon abgeschlossen und mind. 5 jahre gearbeitet in dem job?

anromyus 
Fragesteller
 12.05.2016, 21:33

Das klingt ja sehr schön, wäre da nicht das Problem, dass ich auch MIT Job immer noch aufstocken müsste (bis August). Was meinst du warum ich mein Abi mache: weil ich von den Jobs, bei denen ich arbeiten kann nicht mal auf ALG2-Niveau komme. ;) Das ist also keine Lösung des Problems.

Das elternunabängige Bafög ist nicht an die von dir genannten Bedingungen geknüpft, das bekomm' ich für die Zeit im Abi. Und bezüglich des Abis weiß ich dementsprechend nicht, was du mit abgeschlossener Ausbildung und 5 Jahre "in dem job" meinst. Abi dauert im Allgemeinen nicht so lange.

Wenn ich mich so einfach abmelden könnte, wäre das schön, kann ich aber nicht, weil ich keinen Arbeitsvertrag oder andere Einkommensnachweise vorlegen kann, dementsprechend würden die mir meinen Bedarf bei der neuen Berechnung nicht mal ändern. Das letzte Mal als ich mich abgemeldet habe, haben die mir trotz des ausdrücklichen Abmeldung (und Verzichtserklärung) mein Einkommen auf die Grundsicherung aufgestockt, bis der Zeitraum der Bewilligung abgelaufen war. Ich war lediglich nicht mehr als arbeitssuchend eingetragen und musste alle 3 Wochen zu nem Termin, mein Einkommen nachweisen (weils kein konstantes Gehalt war).
Wir haben scheinbar komplett unterschiedliche Erfahrungen mit den Ämtern.

anromyus 
Fragesteller
 12.05.2016, 21:37

Ah und btw: ich habe die Jobsuche "nicht auf die Reihe bekommen" weil ich eigentlich erstmal ne Ausbildung sinnvoll gefunden habe und mich beim Jobcenter auch genau deswegen gemeldet habe. IIRC sind die sogar verpflichtet, mir vorrangig in ne Erstausbildung zu verhelfen, bevor sie mich in die Dauerspirale der Minijobs stecken. Aber wie gesagt: der Sachbearbeiter nimmt mich ja lieber aus bereits vom Amt bezahlten Ausbildungsmaßnahme und such nach ner geringfügigen Beschäftigung. Tut mir ja leid, dass mein Ziel ist, nicht den Rest meines Lebens mit ALG2 auf zu stocken ;)

Nochmal von mir zur Aufklärung, weil das ja vielleicht den ein oder anderen mit ähnlichem Anliegen interessieren könnte, was nun draus geworden ist.

Ich habe wie beabsichtigt zum Auslaufen meines ALG2 die Bearbeiterin im Arbeitsamt über den Ablaufszeitpunkt in Kenntnis gesetzt und dazu geschrieben, dass ich auf eine Kooperation darüber hinaus dankend verzichte.
Diese Mail habe ich in Kopie mit noch ein paar Zeilen an den Maßnahmeleiter geschickt.

Damit war die Maßnahme seitens des Maßnahmeleiters beendet. Seitens der Bearbeiterin hab ich keine Antwort mehr erhalten außer der Empfangsbestätigung meiner Mail.

Mein Abitur habe ich erfolgreich begonnen. In dem Zeitraum dazwischen musste ich den Minimalbeitrag meiner Krankenversicherung natürlich vollständig selbst tragen (das sind 120€). Seit dem Beginn des Abiturs sind es knapp 60€, weil man als Schüler gilt. Ich habe Anspruch (seit mein Abi begonnen hat) auf Eltern unabhängiges Bafög, welches ich nur zu maximal 50% zurück zahlen muss. Bildungskredite auf dem zweiten Bildungsweg sind auch viel leichter zu erhalten als für eine betriebliche oder schulische Erstausbildung.
Außerdem habe ich natürlich Ansprüche auf diverse Vergünstigungen durch meinen Schülerausweis.

Zudem läuft neben dem Abi mein Fernstudium erfolgreich, was mir etwas mehr monatliche Kosten beschert, meinen höheren Studiumsabschluss nach dem Abitur aber enorm beschleunigt. Dadurch, dass der Unterricht in Blöcken statt findet, und das Kolleg außerhalb der Kurse unzählige zusätzliche Lernangebote bietet, habe ich erstens genug Zeit um mein Studium in freien Blöcken abzuarbeiten und zweitens auch jemanden aus dem Fachbereich, der mir bei Fragen helfen kann.

Da wir alle hier unseren besseren Bildungsabschluss freiwillig machen ist das Lernklima ein sehr sehr angenehmes. 

Wer also vor der ernsthaften Frage stehen sollte, ob er über das Jobcenter eine Erstausbildung oder auf dem zweiten Bildungsweg einen höheren Abschluss machen möchte, dem rate ich zumindest für Berlin deutlich zu letzterem.
Eine bessere zweite Chance im Leben kann man gar nicht bekommen, und das Jobcenter funkt einem glücklicherweise auch nicht dazwischen, sobald der Bedarf ausgelaufen ist.

Das halbe Jahr schwimmen ohne ALG2 war gefühlt übrigens sehr viel unabhängiger und sehr sehr viel kürzer als all die Monate mit ALG2 davor. Ich hatte absolut keinen Leidensdruck oder Probleme ohne ALG2, war aber froh, dann auch wieder aus der Minijob-Tretmühle (ich bin dann doch in die Pflege gegangen, unverhofft kommt oft!) aussteigen zu können. Aber es ging.

Jetzt freue ich mich nur darauf, nie wieder von frustrierten, machtgeilen Pseudobeamten Steine in den Weg gelegt zu bekommen oder von den latent sadistischen Sachbearbeitern abhängig zu sein. :)