Was passiert wenn man Erbe fürs Kind nicht ausschlägt?
Wenn eine alleinerziehende Mutter, mit alleinigem Sorgerecht, es nicht auf die Reihe kriegt innerhalb von 6 Wochen für ihr Kind ein Erbe auszuschlagen, muss dann wirklich das Kind die Schulden aus diesem Erbe zahlen? Das Kind kann ja nichts für die Dummheit seiner Mutter. Er hatte ja schließlich keine Möglichkeit irgendwas dagegen zu tun. Also muss dann nicht eher sie diese Schulden für ihn bezahlen?
Wenn jemand ahnung von sowas hat würde ich mich über ein paar Infos freuen.
4 Antworten
"Es gibt im deutschen Erbrecht keine Möglichkeit, die Wirkung der eigenen Ausschlagung auf die eigene Familie oder einen bestimmten Familienzweig zu erstrecken. Wird dieser Umstand vom Ausschlagenden nicht in Rechnung gestellt, kann es passieren, dass den Ausschlagenden die Schulden des Erblassers über ein Erbrecht der eigenen Kinder wieder einholen."
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft-ausschlagen.html
Wenn du als gesetzlicher Vertreter das Erbe für dein Kind nicht ausschlägst, dann tritt es mit allen Rechten und Plichten das Erbe an.
Falsch würde ich nicht sagen, denn die Antwort ist erst einmal korrekt. Ob die Haftung dann später durch Einrede (!) beschränkt werden kann, ist eine andere Frage.
Dann muss der Minderjährige mit Erreichen der Volljährigkeit zum Anwalt und sollte aktiv tätig werden
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1629a.html
https://www.erbrecht-heute.de/ratgeber/minderjaehriger-erbe-haftung/
Falsch. Lies § 1629 a BGB. Das Kind haftet für Schulden aus dem Erbe maximal mit dem Vermögen, das es am 18. Geburtstag besitzt.