Was passiert wenn man Erbe fürs Kind nicht ausschlägt?

4 Antworten

"Es gibt im deutschen Erbrecht keine Möglichkeit, die Wirkung der eigenen Ausschlagung auf die eigene Familie oder einen bestimmten Familienzweig zu erstrecken. Wird dieser Umstand vom Ausschlagenden nicht in Rechnung gestellt, kann es passieren, dass den Ausschlagenden die Schulden des Erblassers über ein Erbrecht der eigenen Kinder wieder einholen."

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft-ausschlagen.html

Wenn du als gesetzlicher Vertreter das Erbe für dein Kind nicht ausschlägst, dann tritt es mit allen Rechten und Plichten das Erbe an.

gnampf33  27.04.2019, 15:24

Falsch. Lies § 1629 a BGB. Das Kind haftet für Schulden aus dem Erbe maximal mit dem Vermögen, das es am 18. Geburtstag besitzt.

Ronox  27.04.2019, 23:53
@gnampf33

Falsch würde ich nicht sagen, denn die Antwort ist erst einmal korrekt. Ob die Haftung dann später durch Einrede (!) beschränkt werden kann, ist eine andere Frage.