Was muss ich bei der Schlüsselübergabe beachten?!

7 Antworten

Die Miete ist ab Mietvertragsbeginn fällig. Wenn du jetzt bereits Möbel in die Wohnung stellst und die durch die Renovierungsarbeiten beschädigt werden, wird der Vermieter wohl nicht haften. Vielleicht kannst du Sachen im Keller abstellen und den abschließen, oder in einem bereits fertigen Raum. Sprich einfach mit dem Vermieter, es lässt sich vieles klären, wenn man miteinander redet. Glückwunsch zur ersten Wohnung! Virtueller Blumenstauß!

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Lucky09 
Fragesteller
 13.03.2009, 09:48

Danke für die Blumen :)

Der Vermieter könnte bei vorzeitiger Nutzung nach Einigung anteilige Nebenkosten verlangen. Das Einbringen von Mobiliar vor dem 1.4.2009 bedarf ebenfalls der gegenseitgen Einigung. Es sollte zumindesten sichergestellt sein, das die Möbel nicht den Arbeitsfortgang hemmen. Die Schlüssel können in jedem Falle dazu genutzt werden, die Wohnung auszumessen.

Nebenkosten wofür? Für Müll den du nicht produzierst? Für unverbrauchtes Wasser? Für Rasenpflege wenn du den Rasen gar nicht nutzt? Nein, den halben Monat zahlst du NICHT!

Lucky09 
Fragesteller
 13.03.2009, 09:48

Okay das bespreche ich dann mit em Vermieter heut Nachmittag!

Miete (auch die Nebenkosten!) sind erst ab Beginn des Mietvertrages fällig.

Wenn du die Schlüssel schon vorher bekommst, ist es good will des Vermieters.

Daraus kann er keinen Anspruch ableiten.

Und was wichtig ist zu einer Wohnungsübergabe insbesondere beim ausziehen immer einen unabhängigen Zeigen mitnehmen