Was muss ein Betreuer den Erben aushändigen?
Meine Schwester, die einen Betreuer hatte ist nun leider verstorben und ich habe den Erbschein erhalten. Auf Grund dessen habe ich den Betreuer um einen Termin für die Übergabe der Sachen bzw. Papiere gebeten. Als ich ihm dann sagte das ich auch die Kontoauszüge haben möchte, sagte er in einen schroffen Ton " nein die bekommen sie nicht". Da kommt mir der Gedanke ob er was zu verbergen hat? Nun zu meiner Frage: Muss der Betreuer des Verstorbenen den Erbberechtigten nicht alles aushändigen was er von ihm hat? Danke schon mal für Eure Antworten. MfG. Maxyma
4 Antworten
Mit dem Erbschein kannst du auch zur Bank gehen und dir Kopien der Kontoauszüge ausstellen lassen. Gibt es dann Ungereimtheiten, wende dich an den Rechtspfleger, der für deine Schwester zuständig war. Dieser ist das Kontrollorgan für den Betreuerr und diesem gegenüber musste der Betreuer alle finaziellen Dinge offen legen.
Soweit ich weiß, muss erst mal geklärt werden, ob es noch andere Erbberechtigte gibt. Bis dahin sind die Konten eh "eingefroren".
Außerdem hat man doch 6 Wochen (glaub ich) zeit, zu überlegen, ob man das Erbe ausschlagen will. Vorher kommt man dann auch an nichts dran.
Möglicherweise vermutet der Betreuer auch, es gäbe ein Testament, was er noch finden muss (das ihn berücksichtigt?).
Ein Erbschein beinhaltet erst mal nur die VERMUTUNG, dass jemand (Allein)erbe ist. Spätestens, wenn ein Testament auftaucht, ist der ungültig. Dann müsste das Erbe an den im Testament Begünstigten angetreten werden.
Normal ist die Betreuung mit dem Tod beendet, die Persönlichen Sachen hat er rauszugeben. Setzt euch doch mit dem Amtsgericht und seinem Chef dem Rechtspfleger zusammen. Da liegt was im Argen
Bist du die einzige erbberechtigte Person?
Für mein Dafürhalten muss der Betreuer deiner Schwester alle Karten offen auf den Tisch legen.
Seid ihr mehrere erbberechtigte Personen, dann kann es sein, dass ihr ein gemeinsames Treffen vereinbaren müßt, um ein für allemal die Hinterlassenschaften deiner Schwester zu klären.
Mein Beileid und alles Gute für dich!
Sie hat den Erbschein der Pfleger ist raus