Was kann man absetzen?

6 Antworten

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Es gibt unterschiedliche Einkunftsarten (selbstständig, Gerwerbe, nichtselbstständig, landwirtschaftlich, aus Kapitalvermögen, aus V&V, sonstige). Alles was Du aufwendest, um Einkünfte zu erzielen kannst Du als Unternehmer als Ausgaben mit Deinen Einnahmen verrechnen. Bei Arbeitnehmern verwendet man statt Betriebsausgaben den Begriff Werbungskosten. Eine Verrechnung zwischen Einkunftsarten ist nicht möglich, außerdem akzeptiert das Finanzamt nicht alle Ausgaben als ergebnismindernd. Sofern Deine Möbel Dir helfen, Einkommen zu erzielen, kannst Du deren Kosten den Einnahmen gegenrechnen. Zu beachten ist aber, dass Möbel zu aktivieren sind, dass heißt, Du musst sie in das Betriebsvermögen (oder Dein privates) übernehmen. Die Kosten entstehen also nicht durch die Anschaffung, sondern lediglich infolge der über die Nutzungsdauer anfallenden jährlichen Abschreibungen. Auch dazu gibt es detaillierte Vorschriften vom Finanzamt. Weiterführende Informationen finden sich hier: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html

Möbel für ein Arbeitszimmer kann man absetzen. Kommt aberv darauf an wie teuer sie sind. Über 1000 € werden sie laut Liste AFA abgeschrieben, unter 1000 € kommen sie in ein Pool und werden 4 Jahre abgeschrieben.

Absetzen kann man rein verbal von Steuer gar nichts, du kannst es nur im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen des Einkommens-Steuerechts steuerlich ansetzen...

Möbel allerdings mit Bestimmtheit nicht, außer berufsmäßige Artikel, wie Telefon usw.

Google mal unter einkommenssteuer und dann findest du eine Menge Antworten..

Alles, die Frage ist nur wo.

Wenn du vom Finanzamt und der Steuererklärung sprichst, dann Möbel nur, wenn es sich um berufsbedingtes Mobiliar im Arbeitszimmer handelt. Arbeitszimmer selbst gibt es aber nur noch ganz eingeschränkt. Dazu muss man mehr wissen...

privat

@Sina5

dann kannst du es knicken

@Sina5

da bleiben nur die Kommentare von Solf oder (jetzt der Bezug zu dem, was ich mit alles gemeint habe): ebay (http://www.ebay.de), dort kannst du deine Möbel auch wieder absetzen (sprich verkaufen)

@Sina5

@sina: Die Wiederbeschaffungskosten von Hausrat nach Diebstahl oder Katastrophe können unter gewissen Umständen als aussergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Vielleicht war es das, was Dein Mama ihr Freund meinte?

Könnte sein, daß Du Möbel von der Steuer absetzen kannste, wenn Du Dir z. B. in der Wohnung ein Büro einrichtest, weil Du zu Hause arbeiten MUSST.