was kann ich gegen eine lüge im testament machen

8 Antworten

Erbschaft ist leider sehr streitanfällig.

Juristisch enterbt bedeutet, man bekommt immer noch den Pflichtteil, der einklagbar ist. Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was man sonst bekommen hätte. Der Antei ist nun wieder abhängig von der Anzahl der Erben. Z.B. Vater und ein Geschwisterchen macht 25 % der Erbmasse (Aktiva (Guthaben, Haus... minus Passiva (Beerdigungskosten, Schulden,...)). Pflichtteil macht dann nur 12.5%!

Nur, wenn Leib und Leben bedroht wurde, kann man tatsächlich jemanden so richtig/ komplett enterben! Auch das ist sehr streitanfällig, der Nachweis u.U. ist auch schwer zu führen.

Läuft dann alles über Anwälte vermute ich, keine Rechtschutzversicherung wird zahlen! Als Forderer wird das sowieso ne üble Nummer, weil man zumeist auf die Auskunftspflichten sich verlassen muss, am besten direkt ein notarisches Inventar anfordern,das erhöht das Passiva aber das spart Zeit. Aber auch der Notar kann nicht mutwillig verschwiegenes Finden und muss sich auf Auskünfte verlassen.

Ein kläffender Rechtsanwaltidiot kann hier viel bewirken. Das Familienidyll ist dann aber endgültig fürn ...

Wie so oft bei Rechtsfragen - jede Menge Antworten bar jeglicher Sachkenntnis :-(

Und wie so oft bei Rechtsfragen hilft ein Blick ins Gesetzbuch weiter ;-)

In diesem Fall BGB, Par. 2333, darin sind die Gründe aufgeführt, aus denen der Pflichtteil entzogen werden kann, hier zu finden: http://dejure.org/gesetze/BGB/2333.html

Zum einen ist fraglich, ob eine im Affekt ausgestoßene telefonische Morddrohung bereits ein "nach dem Leben trachten" darstellt.

Zum anderen reicht die einfache Behauptung, auch wenn sie notariell beurkundet ist, nicht aus. Vielmehr muss der Anspruchsgegner (also der Erbe, den Du auf Herausgabe des Pflichtteils verklagst) beweisen, dass Dir der Pflichtteil zu recht entzogen wurde, Du also beispielsweise der Verstorbenen nach dem Leben getrachtet hast.

Andere Frage: Hat Dir denn die die Verstorbene explizit den Pflichtteil entzogen, oder hat sie Dich nur enterbt? Denn das Recht, den Pflichtteil zu entziehen, soweit die Voraussetzungen des Par. 2333 gegeben sind, steht nur dem Erblasser zu, nicht dem Erben.

Das hier ist relevant, aus Wikipedia

Der Erblasser kann aus bestimmten Gründen dem an sich Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen. Die Pflichtteilsentziehung muss nach § 2336 BGB durch Verfügung von Todes wegen, also durch Testament oder Erbvertrag erfolgen. Der Grund der Entziehung muss bei Errichtung bestehen und in der letztwilligen Verfügung angegeben werden, und zwar zumindest der Kernsachverhalt,[2] über den ein Gericht erforderlichenfalls Beweis erheben kann. Die Beweislast trägt derjenige, der sich auf die Entziehung beruft, also regelmäßig der vom Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommene Erbe.

Der Erblasser kann gemäß § 2333 BGB einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen, wenn dieser

dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet,
sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung des Erblasser oder des Ehegatten, von dem er selbst abstammt, schuldig gemacht hat,
sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht,
die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht verletzt oder
wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.

Verzeihung [Bearbeiten]

Gegen das Testament kannst Du garnichts machen, es sei denn, Du kannst nachweisen, dass sie nicht testierfähig war. Ist das Testament vom Notar beglaubigt, hat dieser damit auch die Testierfähigkeit festgestellt. Auf deinen Pflichtteil hast Du aber immer Anspruch, egal, was im Testament steht.

was hat sie dir gegeben? das leben. was willst da rumstreiten?

du wirst keinen frieden finden. allerdings ist die aussage die sie da macht merkwürdig. bekam sie irgendeine art an Medikation? die wirken sich manchmal halluzinatorisch aus. wenn du weisst, das du das nicht getan hast. ist es egal. gib ihr den wunsch des Friedens.

wenn du "gehst" kannst auch nichts mitnehmen. das letzte Hemd hat keine Taschen. ^^ und alles was ihres war - war nicht deins. also kannst auch ohne dem leben.

mdg