Was ist wenn staatsanwalt 2 jahre Höchststrafe fordert, kann auch drunter verurteilt werden?

11 Antworten

Ein Richter ist in seiner Entscheidung vollkommen frei (im Rahmen der Gesetze natürlich). WENN er von der Schuld des Täters überzeugt ist und der Meinung, 1 Jahr auf Bewährung ist als Strafe tat- und schuldangemessen, dann kann/wird er denjenigen auch nur zu 1 Jahr a.B. verknacken. Ist er aber andererseits der Meinung, 2 Jahre reichen nicht aus, dann kann er auch über den Antrag des Staatsanwaltes gehen - bis zur gesetzlich zulässigen Höchststrafe. Und da oft eine der Parteien - Staatsanwalt und/oder Verteidiger - mit dem Strafmaß nicht einverstanden ist, besteht ja die gesetzliche Möglichkeit der Berufung.

Selbstverständlich. Nur kann es dann sein, dass er noch mal in Revision geht, also der Fall vor einem höheren Gericht noch einmal verhandelt wird. Das hat dann wieder eine ganz neue Bemessung zu finden, also in dem Rahmen in dem das Gesetz eine Strafe vorschreibt.

Der Staatsanwalt fordert eine Strafe, der Verteidiger fordert eine Strafe - das sind Richtwerte für den Richter, die Entscheidung trifft er aber ganz allein und muss die geforderten Strafen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger dabei nicht berücksichtigen.

Hallo, es gibt von bis Spannen. Es kommt auf die Straftat an. Meistens fordert der Staatsanwalt eine höhere Strafe als der Richter am Schluß entscheidet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wo der Richter eine höhere Strafe verhängt als der Staatsanwalt fordert. Es kommt auch auf das Einlassen des Täters an. Wenn er alles wahrheitsgamäß zugibt und keine weiteren Zeugen befragt werden müssen, er seine Tat bereut und sich entschuldigt, wird der Richter milder urteilen. ich wünsche viel Glück und liebe Grüße von bienmaus63

Höchststrafe ist die Strafe was ein Staatsanwalt maximal fordern kann. Ein Richter kann aber auch mehr geben, WENN er in welcher Tat auch immer einen anderen Hintergrund sieht als eigentlich vermutet wurde, oder sich während der Verhandlung ein Vorsatz raus gestellt hat. Allerdings wird so gut wie immer unter der Strafe die der Staatsanwalt gefordert hat verurteilt. Kommt auch darauf an wie sich der/die Angeklagte bei der Verhandlung anstellt.