Was ist ein freier Bürger in Rom?

5 Antworten

Römisches Bürgerrecht

Das römische Bürgerrecht (lateinisch civitas Romana) war in der Antike zunächst das Bürgerrecht der Einwohner der Stadt Rom. Als diese ihren Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht im Römischen Reich auch an weitere Personen(-Gruppen) verliehen.

Das Bürgerrecht war Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht der freien Männer in den Volksversammlungen. Es war (zumindest während der Republik) prinzipiell mit einer Verpflichtung zum Kriegsdienst verbunden, erlaubte das Tragen der Toga und beinhaltete eine Reihe weiterer Privilegien.

Die Rechte und Pflichten eines Bürgers variierten mit der Zeit, fielen allerdings auch durch die Herkunft und Laufbahn innerhalb des
Staates unterschiedlich aus. Es lassen sich folgende Rechte und
Pflichten zusammenfassen:

Ius suffragiorum

, das Recht, in den Volksversammlungen zu wählen (aktives Wahlrecht);

Ius honorum

, die Wählbarkeit zu Staatsämtern (passives Wahlrecht);

Ius commercii

, das Recht, Geschäftsverträge abzuschließen und durch Geschäfte oder Erbschaft Eigentum zu erwerben;

Ius gentium

, das Recht, mit Ausländern Verträge abschließen zu dürfen;

Ius conubii

, das Recht, einen römischen Bürger rechtswirksam heiraten und damit als Pater familias agieren zu dürfen. Mit diesem Recht wird außerdem das römische Bürgerrecht an alle Kinder aus solchen Ehen garantiert;

Ius migrationis

, das Recht, die Stufe des Bürgerrechts bei

Umzug behalten zu dürfen. Dies erklärt sich daraus, dass verschiedene

Städte des Imperiums unterschiedliche Bürgerrechte hatten. Ein römischer

Bürger behielt das römische Bürgerrecht auch bei Umzug in eine Stadt

mit weniger Bürgerrechten;

außerdem das Recht

keine lokalen Steuern entrichten zu müssen und die Immunität gegen bestimmte lokale Gesetze;

vor Gericht klagen zu dürfen. Im Gegenzug konnte der Bürger allerdings auch angeklagt werden;

auf ein ordentliches Gerichtsverfahren mit dem Recht, sich selbst zu verteidigen;

vor Magistraten oder lokalen Gerichten klagen zu dürfen;

auf besondere Bestrafung, d. h. römische Bürger durften nicht gefoltert und auch nicht zum Tode verurteilt werden, außer bei Hochverrat

(perduellio)

;

bei Anklage auf Hochverrat vor dem Kaiser zu intervenieren;

sowie

die Pflicht bzw. das Recht, in der Legion zu dienen.

LG :)

Im römischen Reich gab es Sklaven und freie Bürger.

Nur freie Bürger durften wählen, Häuser kaufen, Reisen, alle Berufe ausüben etc.

Sklaven dienten als Arbeiter in der Landwirtschaft, Bergbau oder in reichen Haushalten.

Zwischen den freien Bürgern udn den Skalven gab es noch eine Zwischenshciht von Besitzlosen und Armen. Dazu zählten auch einfach Soldaten

Er hat das Recht zu wählen, und sich zur Wahl aufstellen zu lassen. 

ein stinknormaler buerger der waehlen kann