Was ist die gesetzliche Mindesttemperatur in Klassenräumen?

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Schulgesetz M-V Hinweise zur Schulorganisation für allgemein bildende Schulen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 21. Juli 2000 - leider nur "Hitzefrei" geregelt - ansonsten siehe Teil II

Wird der Unterricht in den Schulräumen durch hohe Temperaturen beeinträchtigt, und ist dadurch ein konzentriertes Arbeiten der Schüler nur noch sehr eingeschränkt möglich, prüft der Schulleiter zunächst, ob mit den Schülern anderer Orte auf dem Schulgelände oder auch außerhalb aufgesucht werden können, um dort unterrichtliche Aktivitäten durchzuführen, die den äußeren Bedingungen angemessen sind. Wenn die Temperatur in den Schulräumen - auch unter Berücksichtigung einer eventuell hohen Luftfeuchtigkeit - für die Schüler nicht mehr zumutbar erscheint, kann die planmäßige Unterrichtszeit durch die Verkürzung der einzelnen Unterrichtsstunden verringert werden. Damit wird besonders bei längeren Hitzeperioden sichergestellt, dass die Verkürzung des Unterrichtstages nicht einseitig zu Lasten einzelner Fächer geht. Der Unterricht sollte zu einer Zeit beendet werden, die dem Schluss der dritten oder vierten Unterrichtsstunde entspricht. Ist eine Verkürzung der Unterrichtszeit auf diese Art und Weise im Einzelfall nicht organisierbar, kann nach der dritten Unterrichtsstunde der planmäßige Unterricht vorzeitig beendet werden.

An Schulen mit Sekundarbereich II nimmt dieser an der Verkürzung der Unterrichtsstunden teil, soweit nur dadurch sichergestellt werden kann, dass auch im Sekundarbereich I alle Fächer gleichmäßig unterrichtet werden. Nach dem Unterrichtsende für den Sekundarbereich I und den Primarbereich werden darüber hinausgehende Unterrichtsstunden des Sekundarbereiches II planmäßig und unverkürzt weiter unterrichtet. Auf gesundheitliche Probleme und die verminderte Leistungsfähigkeit einzelner Schüler, die durch die große Hitze hervorgerufen werden, ist unbedingt Rücksicht zu nehmen. Der Klassenlehrer oder der Schulleiter können diese Schüler im notwendigen Rahmen vom Unterricht freigestellen oder ihnen andere Erleichterungen gewähren. Grundschüler sowie Schüler an Förderschulen sind nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vor Ablauf der regulären Unterrichtszeit aus der Aufsicht der Schule zu entlassen.

Teil II Welche Temperaturen am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer/-innen geeignet und welche Temperaturen noch zumutbar sind, wird durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit der hierzu erlassenen Arbeitsstättenregel ASR A3.5 - Raumtemperatur - (ASR) geregelt. Gemäß § 3 Abs. 1 ArbStättVO in Verbindung mit Ziffer 3.5 ihres Anhangs muss in Arbeitsräumen "eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur" bestehen. Die ASR konkretisiert diesen unbestimmten Rechtsbegriff dahingehend, dass die Mindesttemperatur in Arbeitsräumen je nach Schwere der Arbeit zwischen +12 Grad Celsius (Verrichtung schwerer Arbeit) und + 20 Grad Celsius (leichte sitzende Tätigkeit) liegen muss. In Sozialräumen wie Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen sollen mindestens plus 21 Grad Celsius vorherrschen, in Waschräumen mindestens plus 24 Grad Celsius. Weiterhin empfiehlt die ASR eine Höchst-Raumtemperatur bis +26 Grad Celsius. Bei darüber liegender Außentemperatur darf jedoch in Ausnahmefällen auch die Lufttemperatur im Innenraum höher sein.

Gibt es eine Gesetz das es verbietet in der einen warmen Pulli zu tragen?

normale raumtemperatur