Was ist der Unterscheid zwischen ein exam. Altenpfleger und Altenpfleger?

8 Antworten

Kann es sein, dass du den Unterschied zwischen einem examinierten und einem Pflegehelfer meinst?

Jedenfalls... Die examinierten sind die, die Mediamente stellen und verteilen, Blutdruck messen, Insulin spritzen, Verbände legen usw. dürfen. Sie kümmern sich um Rezepte und Medibestellung und sind im Kontakt mit den zuständigen Ärzten und Angehörigen. Auch können sie die sogenannte Schichtleitung übernehmen und entscheiden dann in einem Notfall, ob ein RTW gerufen werden soll, oder nicht. Kurz, sie haben mehr verantwortung.

Die Pflegehelfer sind die Menschen, die die älteren Menschen pflegen. Waschen, duschen, anziehen usw. Sogenannte Touren laufen. Aber auch ein examinierter kann solche Aufgaben übernehmen, aber ein Pflegehelfer nicht die Aufgaben eines examinierten.

Herausgefunden habe ich gerade hauptsächlich, dass seit 1.8.2003 neue Ausbildungsbestimmungen gelten. Seitdem ist die A.p.ausbildung für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Seitdem ist die Bezeichnung "Altenpfleger" auch geschützt.

Nun könnte ich mir vorstellen, dass eines von beiden (mit oder ohne "examiert") den neuen Ausbildungsstand wiederspiegelt, wärend das andere auf den alten vor 2003 hinweist.

Und wer länger sucht findet auch die Antworten - sorry, war oben zu voreilig. Hier die Antwort: http://forum.pflegenetz.net/archive/index.php?t-6615.html

Auch hier nochmal die Quelle: http://www.altenpflegeschueler.de/ausbildung/index.php

@Baiana

Warum bleibt die ältere Frage stehen, obwohl bei der 5 Minuten später viel bessere Antworten kamen? Ich versteh das nicht. Nu ist der gute Link weg und ich mag nicht nochmal 5 Minuten googeln, bis ich ihn wiederhabe. ;-(

@Baiana

nein, Baiana, das hat mit den neuen Ausbildungsbestimmungen nichts zu tun.

Es war immer der Abschluss mit Staatsexamen, der zur Bezeichnung examiniert berechtigt. Egal ob nach 2jähriger oder nach 3jähriger (seit 2003) Ausbildung.

Das "exam." wird einfach oft nur weggelassen!

(Manche legen Wert auf ihr "exam." manche eben nicht)

Es gibt keinen Unterschied.

Es gibt nur examinierte Altenpfleger(innen) oder Altenpflegehelfer(innen)

Es ist einfach nur umgangssprachlich, dass oft das exam.einfach weggelassen wird.

Ein(e) Altenpflegehelfer(in) muss heute nur eine einjährige Ausbildung machen (vor ein paar Jahren noch überhaupt keine) um sich "Helfer"(in) nennen zu dürfen.

Ein(e) Altenpfleger(in) muss eine 3jährige Ausbildung machen,(vor ein paar Jahren noch 2 Jahre) die automatisch mit dem Staatsexamen abschließt, und darf(!) sich dann exam. nennen!

Andere Unterschiede gibt es nicht!

Es gibt keinen Unterschied, die offizielle Bezeichnung ist Altenpfleger.

Die 3-jährige Ausbildung gliedert sich in einen schulischen Teil (Berufsfachschule Altenpflege) und einen praktischen Teil in einer Einrichtung der stationären, teilstationären oder ambulanten Pflege.

Bislag gab es zumindest auch in Niedersachsen die Möglichkeit Pflegehelfer zu werden. Durch eine Gesetzesänderung wird diese 1-jährige Ausbildung durch eine 2-jährige Pflegehelferausbildung abgelöst. Hier sind verschiedene pflegehilfsberufe zusammen gefaßt. Infos bei http://www.mebino.de

Die, die sich nur Altenpfleger nennen, dürften eigentlich nicht weniger wert sein, denn die Berufsbezeichnung darf man nicht einfach ohne Erlaubnis führen. Siehe Altenpflegegesetz.