Was geschieht mit meinem vor der Ehe erworbenen Vermögen, wenn der Ehepartner zum Pflegefall wird?

1 Antwort

Laut bürgerlichen Gesetzbuch sind Eheleute untereinander zum Unterhalt verpflichtet. Wenn der pflegebedürftige Ehepartner seine Pflege selber nicht bezahlen kann, muß er zu Hause gepflegt werden oder die Ehefrau oder Kinder (falls vorhanden und Einkommen der Kinder ausreicht) müssen Pflegekosten mit übernehmen. Bedeutet, dass eventuell auch Wohneigentum veräußert / verkauft oder vermietet werden muss, um die Kosten zu decken.