Was genau ist eine Schanklizenz?
Hallöchen!!! Ich arbeite zur zeit in einem Billard Cafe, seit ein paar tagen wurde mir aber mitgeteilt dass wir keine Schankerlaubnis haben. Was genau bedeutet das? Darf ich keien Alkohol rausgeben? Darf ich gar keine Getränke rausgeben? Oder bezieht sich das nur auf die Zapfanlage, d.h. Flaschen dürfen verkauft werden?? Ich brauche dringend Hilfe, in Form von einer Auskunft. Gruss und schon mal danke
5 Antworten
also haben wir daraus gelernt das du dort getränke aller art NICHT ausschenken darfst. also schnell beantragen. zur beantragung benötigst du folgende unterlagen:
polizeiliches Führungszeugnis Belegart „0“, zu beantragen beim Bürgerbüro
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart „9“, zu beantragen beim Gewerbeamt
Pachtvertrag über die Gaststättenräume oder bei Nutzung von eigenen Räumlichkeiten Grundbuchauszug
Nachweis über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Anmeldung bei der IHK)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Bei Neuerrichtung, Umbau oder Erweiterung ein Grundrissplan mit Maßangabe
die gebühr hängt von einen faktoren ab und kann bis zu 5000 euro kosten.
Nach Gewerberecht wird eine Schanklizenz für jede Art des gewerblichen Verkaufs von Getränken benötigt; abgestuft wird nur, ob es sich um Ausschank und Verzehr in Gasträumen oder reinen Ausser-Haus-Verkauf handelt (z.B. Kiosk). Das fatale daran ist aber, dass an der Schanklizenz noch ein erheblicher Genehmigungsapparat bezüglich u.a. räumlichen Gegebenheiten von den Toiletten bis hin zur Stellplatzfrage hängt. Das ist keine Nebensächlichkeit - sofort hin zur Behörde und einen Termin ausmachen. Das Gewerbeamt kann Euch sonst unverzüglich den Laden zusperren - und mit saftigen Bussgeldern um sich werfen.
ohne Erlaubnis geht mal gar nix- im Ordnungsamt - am Ort kann man erst mal die vorläufige Genehmigung holen- aber kommt noch etliches dazu-wie FordPrefect schreibt-das ist richtig- das kann teuer werden
Um Getränke auszuschenken, brauchst du ein Schanklizenz. Muss man beim Ordnungsamt beantragen. Hast du die nicht, wirds teuer.
Getränke
weil ich mich belesen habe und es im lexikon steht, wieso?
was hast du denn zu beanstanden? die antwort ist zu 100% richtig. und wenn zusätzlich auch noch speisen zubereitet werden brauchst noch eine erweiterung, denn das darfst nicht automatisch mit einer schankgenehmigung
eine überwältigend korrekte und dank eines messerscharfen Verstandes umwerfende Antwort...
um was sollte es denn sonst gehen...
wie war das mit dem Niveau?
hast du seine frage nicht gelesen?
Es tut mir leid dass ich so ne doofe Frage stelle, aber bis jetzt habe ich unterschiedliche Kommentare dazu gefunden, also muss ich die Frage noch mal aufwerfen. Also, Schankerlaubnis bezieht sich auf alle Getränke, nicht nur auf Alkohol???
ja hab auch noch mal nachgelesen
die gaststättenrechtliche behördl. Erlaubnis zum Ausschank alkohol. wie alkoholfreier Getränke.
ja hab auch noch mal nachgelesen
die gaststättenrechtliche behördl. Erlaubnis zum Ausschank alkohol. wie alkoholfreier Getränke.
ja hab auch noch mal nachgelesen
die gaststättenrechtliche behördl. Erlaubnis zum Ausschank alkohol. wie alkoholfreier Getränke.
habs eigentlich nur 1x geschrieben
Wieso gibst du eine Antwort, wenn du überhaupt keine Ahnung von dem Thema hast???