Was darf ein Gerichtsvollzieher alles pfänden?

7 Antworten

Dazu ist der Gerichtsvollzieher da.

Nicht pfändbar ist alles, was für Ihren täglichen Bedarf benötigt wird, sowie die normale Wohnungseinrichtung, Haushaltsgeräte und Kleidung. Luxusgüter wie Videokamera, DVD-Player und alles, was beim Gläubiger nicht abbezahlt wurde, darf gepfändet werden. Sind Geräte nicht unbedingt für die Lebenshaltung notwendig, aber schon sehr alt, das heißt nichts mehr wert, werden diese in der Regel ebenfalls nicht gepfändet.Alle Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt der Pfändung in der Wohnung des Schuldners befinden, gelten auch als Eigentum und dürfen gepfändet werden.

Wenn das dein persönliches Eigentum ist und einen Wert hat, der einen Beitrag dazu leisten kann die Forderung zu decken kann auch so eine Ausrüstung gepfändet werden. Vor allem wenn es nicht viel gibt, dann nimmt der halt das, was zur Verfügung steht.

Tut mir leid, aber wenn er das gepfändet hat bleiben dir nur zwei Möglichkeiten:

1. Du begleichst die Forderung
2. Die Ausrüstung wird versteigert.

Wenn nicht damit gerechnet werden kann, dass der Gegenstand Geld einbringt, wird der Gerichtsvollzieher ihn nicht pfänden. Hätte er ja nur Arbeit ohne Ertrag davon. 

Rein theoretisch kann er die Sachen pfänden. Eine gebrauchte Campingausrüstung bringt vermutlich noch nichtmal die Kosten ein die zunächst an ihn gehen. Anders sieht sowas bei Münz- oder Briefmakensammlungen aus.