Was bedeutet dieser Satz in meinem Arbeitsvertrag?
Hallo zusammen,
in meinem Arbeitsvertrag steht:
Im Falle einer ordentlichen Kündigung ist die Gesellschaft berechtigit, den Mitarbeiter unter Fortzahlung des Festgehaltes gemäss §8 dieses Vertragses bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses unter Anrechnung auf etwaige Urlaubsansprüche freizustellen. Gleiches gilt bei einer einvernehmlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses.
was bedeutet das? :(.
6 Antworten
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Recht hat, Dich bei einer Kündigung (durch ihn selbst oder durch Dich) während der Kündigungsfrist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von Deiner Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung Deines Gehalts zu entbinden.
Aber:
Die Anrechnung von eventuellen Urlaubsansprüchen auf diese Freistellung ist ihm nur dann erlaubt, wenn diese Freistellung ausdrücklich als "unwiderruflich" erklärt worden ist.
Ohne eine solche Unwideruflich-Erklärung der Freistellung bleibt Dein Urlaubsanspruch bis zum Ende der Kündigungsfrist erhalten und muss dann vom Arbeitgeber ausbezahlt werden!
Das ist auch nachvollziehbar, denn ohne eine solche Erklärung darf der Arbeitgeber Dich trotz Freistellung jederzeit wieder zur Aufnahme Deiner Arbeit auffordern, so dass Du Deinen Urlaub praktisch nicht realisieren könntest, weil es Dir wegen dieser möglichen Aufforderung zur Arbeitsaufnahme nicht möglich wäre, z.B. eine Reise anzutreten, obwohl Dir Urlaub angerechnet wurde.
Wenn einer von Euch beiden den Arbeitsvertrag kündigt, kann der Arbeitgeber Dich von der Arbeit freistellen. Das Gehalt wird in dieser Zeit weiter bezahlt, eventuell zustehender Urlaub wird angerechnet.
"unter Anrechnung auf etwaige Urlaubsansprüche"
Wenn du fristgerecht kündigst, dann kann der Arbeitgeber dich freistellen falls du noch Urlaubstage übrig hast oder Überstunden. Dein Gehalt bekommst du trotzdem.
dann kann der Arbeitgeber dich freistellen falls du noch Urlaubstage übrig hast oder Überstunden
Da es sich hier aber offensichtlich nicht um eine Freistellung handelt, die als unwiderruflich erklärt worden ist, darf Urlaub nicht angerechnet werden; ausstehender Urlaubsanspruch bleibt dann erhalten und muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden; das gilt nicht für anzurechnende Überstunden.
Das heißt ganz einfach: Wenn man Dir heute kündigt und die Kündigung ist nur mit einer Frist von 3 vollen Monaten möglich, also zum 30. 9., kann Dein Arbeitgeber Dich bis zum 30. 9. freistellen. Das heißt, Du brauchst/darfst im Betrieb nicht mehr zu erscheinen, das Festgehalt wird Dir aber weiter gezahlt.
Herr Omen, hier ist ihre fristgemäße Kündigung.
Ab morgen bleiben sie zu Hause, sie bekommen das auch bezahlt. Der Urlaub den sie noch haben wird in diese Zeit hineingerechnet.
und im Zusammenhang mit Deiner vorherigen Frage: Es ist eine Kann Bestimmung. Rechte kannst Du hier nicht ableiten.
Der Urlaub den sie noch haben wird in diese Zeit hineingerechnet.
Das kann der Arbeitgeber zwar sagen - anrechnen darf er den Urlaub aber nicht, sondern muss ihn am Ende des Beschäftigungsverhältnisses auszahlen, da es sich hier ganz offensichtlich nicht um eine als "unwiderruflich" erklärte Freistellung handelt!
Der AG wird diese Freistellung sicherlich ganz professionell und mit unwiderruflich verfassen :-)
In der Klausel, die der Fragesteller zitiert, steht davon nichts - also gibt es die Unwiderruflichkeit offensichtlich nicht.
Dass der Arbeitgeber die Freistellung "sicherlich ganz professionell" verfasst, ist nicht erkennbar und Spekulation; den entsprechenden Fehler machen wohl sehr viele Arbeitgeber, und er ist weit verbreitet.
Das ist falsch.
Da es sich hier offensichtlich nicht um eine Freistellung handelt, die als unwiderruflich erklärt worden ist, darf Urlaub nicht angerechnet werden; ausstehender Urlaubsanspruch bleibt dann erhalten und muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden; das gilt nicht für anzurechnende Überstunden.