was bedeutet bei der Rente "Vertrauensschutz"?

5 Antworten

"Der Vertrauensschutz ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Grundgesetz). Für die Rentenversicherung bedeutet dies, dass der Gesetzgeber vorteilhafte Regelungen, auf die sich der Einzelne bei seiner Lebensplanung eingestellt hat, nicht generell von einem Tag zum anderen nachteilig verändern darf. Bei Gesetzesänderungen müssen aus Gründen des Vertrauensschutzes ggf. günstigere Übergangsvorschriften für bestimmte Personen — meistens rentennahe Jahrgänge — geschaffen werden. Derartige Vertrauensschutzregelungen bestehen z. B. im Zusammenhang mit folgenden gesetzlichen Maßnahmen: — Überleitung des Rentenrechts der DDR auf das gesamtdeutsche Rentenrecht, — Einführung bzw. Erweiterung der Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes, — Berufsschutz bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, — Anhebung der Altersgrenzen bei Altersrenten."

Quelle: http://www.cecu.de/638+M562b7b28e7d.html

Soweit durch gesetzliche Neuregelungen oder Rechtsprechung Änderungen zu Ungunsten rentennaher Jahrgänge oder Rentenbeziehern erfolgen, wird (meistens) Vertrauensschutz gewährt. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Kürzungen in der Rentenberechnung schrittweise eingeführt werden. Der Vertrauensschutz richtet sich entweder nach Stichtagen, zum Beispiel aus dem Gesetzgebungsverfahren, nach einem bestimmten Rentenbeginn oder dem Geburtsjahrgang der Rentenberechtigten. Bereits bewilligte Renten können durch nachträgliche Änderungen des Rentenrechts grundsätzlich nicht niedriger werden.

http://kuerzer.de/301NY5UiC

Dieser Vertrauensschutz wird in Deutschland mit den Füßen getreten. Er existiert quasi nicht. Da machen sogar die Verfassungsgerichte mit.

  1. Es werden nachträglich Anwartschaften für Erziehungszeiten und Studium gekürzt.

  2. Es wurde der Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt.

  3. Der Riesterfaktor eingeführt.

  4. Der Nachholfaktor eingeführt.

  5. Der Beitragssatzfaktor eingeführt.

  6. Es wurde ein Rentenbesteuerung eingeführt

  7. Die betriebliche Altersvorsorge wurde mit der Beitragszahlung für Krankenversicherung belastet.

Alles Dinge, die den Menschen in Deutschland schon bereits erworbene Ansprüche rechtswidrig kürzen. Dann kommt noch die Zweckentfremdung der eingezahlten Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Diese nennt man versicherungsfremde Leistungen.

Du kannst darauf vertrauen das die Rente gezahlt und nicht nachträglich gekürzt wird. Zumindest wenn Du die Rente jetzt schon bewilligt bekommen hast. In Zukunft kann man die Leistung natürlich noch nach unten reduzieren.

schau mal hier http://www.cecu.de/638+M562b7b28e7d.html