Warum als Witwe keine Steuern zahlen?

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...also, das Stichwort heißt "Witwensplitting". Die Norm ist in § 32a (6) Nr. 1 EStG festgehalten. Sinngemäß besagt sie, dass ein/e Witwe/r im Jahr des Todes des Ehegatten und im Jahr danach mit dem Splittingtarif belegt werden. Also so wie Ehegatten.
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In der Folge bedeutet das: Ein Einkommen weniger (Witwenrente wird ja anders besteuert, insbesondere die kleine Witwenrente, die ja hier zum Tragen kommen wird, weil du erst 42 warst beim Tode deines Mannes), und trotzdem Ehegattentarif.
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Grundsätzlich bezahlen Witwen also durchaus Steuern wie jeder andere auch. Ehegattentod als Steuersparmodell erschiene mir wahrlich makaber.
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Allerdings gibt es die Tarifbesonderheit, die dazu führt, dass die Steuer im angegebenen Zeitraum niedriger ausfällt. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe eben Null.

Das kommt auf die Höhe Deines Einkommens an. Wenn Du in einem Bereich verdienst, der wegen entsprechender Freibeträge noch nicht besteuert wird, kann das schon möglich sein, obgleich es ungewöhnlich ist. Frag doch mal bei Deinem Arbeitgeber nach, dort wird man wissen, wie alles zusammenhängt.

ich denke, die Steuerklasse 3 kannst du nur im Jahr des Todes und evtl. noch im Folgejahr haben - dann bist du nicht mehr als verheiratet eingestuft und bekommst wieder Klasse 1.

Aber frag einfach im FA oder der Gemeinde nach, um sicher zu gehen!

Bei Steuerklasse 3 kann es durchaus sein, dass du keine Steuern zahlst!

Erst mal mein herzliches beileid!! Ich würd einfach mal beim amt nachfragen oder bei deinem anwalt die sollten soetwas wissen.

EnnoBecker hat völlig Recht. Im Todesjahr steht das Splittingverfahren sowieso zur Verfügung und im Jahr danach kann man es noch einmal in Anspruch nehmen. Die Gemeinde wird im Vorgriff auf diese Möglichkeit also auch für 2010 auf der Lohnsteuerkarte die LStKlasse 3 eintragen und das geht völlig in Ordnung.
Ob im nächsten Jahr Steuern anfallen, lässt sich nur anhand der Höhe deines Gehaltes und der Witwenrente bestimmen. Zu beachten ist dabei, dass der Arbeitgeber bei der Monatslohnsteuer die Witwenrente natürlich nicht berücksichtigt. Also : keine Lohnsteuer abgezogen bekommen bedeutet noch nicht automatisch, dass auch keine jährliche Einkommensteuer anfällt. Aber das kann eben nur an der konkreten Sachlage berechnet werden.