Wartungskosten für Gasboiler - Wer zahlt?
Hallo,
ich habe hier eine Betriebskosten-Erläuterung im Mietvertrag die ich nicht ganz verstehe.
"Betriebskosten sind (vorbehalten von Änderungen der Anlage 3 zu § 27.11.BV ) nachstehende Kosten, die dem Eigentümer ( Erbbauberechtigten) durch das Eigentum (Erbbaurecht) am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebbrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen,Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, es sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter außerhalb der Miete unmittelbar getragen werden:
[...] 4. Die Kosten
a. des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage; [...] d. der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen; hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängen Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsgesetz.
- Die Kosten a. des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage; [...] c. der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Inneren der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann."
So vor kurzem war ein Schornsteinfeger hier und hat Mängel am Gasboiler festgestellt die umgehend beseitigt werden müssen.
"Rohrfutter mangelhaft" "1000 PPM im unverdünnten CO-Anteil überschritten => 5000 PPM"
Jetzt stelle ich mir die Frage wer die Kosten für die Wartung bezahlen muss. Der Vermieter oder ich, der Mieter?
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Den Angaben zufolge hat der Vermieter die Kosten der Wartung auf Dich als Mieter abgewälzt, was grundsätzlich zulässig ist. Zu prüfen wäre ggf. noch,ob der Mangel am Rohrfutter durch Beseitigung von Ablagerungen, was zur Wartung zählt, behoben werden kann, oder ob das Rohrfutter substanziell beschädigt ist und repariert/ausgetauscht werden muss, denn für Reparaturen /Instandsetzungen (nicht zu verwechseln mit wartungsbezogenen InstandHALTUNGEN) ist der Vermieter zuständig.
Also im klartext bezahle ich die komplette Wartung, was aber gebraucht wird zb. neue Teile wie vom Fachmann dann angebracht wird zahlt der Vermieter?
Für die Emissionsprüfung (der Schorni macht keine Wartung), Du. Für die Reparatur der Vermieter. Vorausgesetzt Du als Mieter hast den Schaden nicht zu verschulden.
die Wartung musst du bezahlen,aber die technischen Mängel bezahlt dein Vermieter.
alles was der Heizungsfachmann erneuert geht auf Kosten des Vermieters.Du nimmst doch die Heizung nicht mit wenn du mal ausziehst oder?
Achso ok :-)
Was meinst du mit technische Mängel?