Ware nicht lieferbar, Geld zurück?

7 Antworten

Verkäufer hat Kaufvertrag nicht erfüllt. Er muss das Geld ohne wenn und aber zurück zahlen

§ 355 BGB
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) 1Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. 2Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) 1Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textformmitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. 2Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. 3Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. 4Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) 1Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. 2Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. 3Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Der Händler kann euch Ersatz anbieten den müsst ihr aber nicht annehmen. Sie kann das Geld zurückfordern (GLEICH!) und braucht sich auch nicht auf einen Gutschein einzulassen.

Wenn er nicht liefern kann, hat er seinen Teil des Vertrages gebrochen und muß zurückzahlen!!! Gleich mit dem Anwalt drohen, das hilft schon mal!!!

Natürlcih muss er das Geld zurückgeben. Sowohl Kaüfer wie auch Verkaüfer, gehen mit einem abgeschlossenem Kaufvertrag Pflichten ein, die sie auch einzuhalten haben. Wenn der Verkäufer die vereinbarte Ware nicht liefern kann, hat er seine pflicht nicht erfüllt, und muss dir den Kaufpreis zurück erstatten.