Wann wird Vers. abgebucht?

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Was ich mich nun frage ist, wann der Versicherzungsbetrag abgebucht wird.. noch diesen Monat oder wird es nächsten Monat doppelt abgebucht ?

Hallo liebe LadyWi,

also grundsätzlich sind die Versicherungsbeiträge Jahresbeiträge und immer im Voraus zu bezahlen! Du schreibst von monatlich bezahlen, dann hast du einen Ratenzuschlag bekommen. Die Versicherer haben noch immer Hochsaison wg. den vielen, vielen Versichererwechsel - da kann dies schon mal 4- 6 Wochen dauern, bis die Police ins Haus kommt! Abgebucht wird dann der Beitrag für 2 Monate (Jan+Feb)!

Und was würde passieren, wenn die Versicherung das Geld nicht abbuchen kann, weil nicht genug Geld auf den Konto wäre ?

Der Erstbeitrag muß abgebucht werden können, sonst hast du gleich 2 Probleme am Hals: Zum einem wegen dem Versicherungsschutz (siehe Bildanlage)

und zweitens wg. der monatlichen Abbuchung: sollte die erste Abbuchung nicht erfolgen, dann wird die Zahlweise wieder auf jährliche Vorauszahlung umgestellt!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Allg. Kraftfahrtbedingungen - (Auto, Versicherung)

Falls der Beitragseinzug von Deinem Konto mangels unzureichender Deckung zurückgegeben wird, gilt das als Nichtzahlung des Erstbeitrages (der "Erstprämie") . In diesem Fall verhält es sich noch anders als bei Nichtzahlung eines Folgebeitrages.

Gemäß § 37 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (-> dann wird auch die Zulassungsstelle informiert und Dein Kfz abgemeldet) und der Versicherer ist auch im Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet.

siehe dazu: http://dejure.org/gesetze/VVG/37.html

Das Auto ist zunaechst einmal versichert sobald du der Zulassungsstelle die Bestaetigung der Versicherung abgeben hast.

Der Betrag wird dann abgebucht, wann du es mit der Versicherung vereinbart hast. Das kann monatlich sein, vierteljaehrlich oder auch jaehrlich.

Der Betrag wird dann zum naechsten Monat abgebucht werden.

Wenn du nicht bezaehlen kannst, dann erhaelst du eine Mahnung von der Versicherung und du musst den Betrag selbst ueberweisen.

Regierst du dann immer noch nicht werden die Ordnungshueter der Stadrtverwaltungen damit beauftragt das Kennzeichen zu entwerten und somit das Fahrzeug stillzulegen.

Dies geschieht aber ncht sofort sondern erst nach einigen Monaten. Aber ich waere vorsichtig, denn es koennte sein, das die Versicherung dann nichts bezahlt wenn du einen Unfall baust. Oder aber sie bezahlen den Unfallgegener und du musst allle Kosten an die Versicherung zurueckzahlen.

Das wollte ich dir nur einmal mitteilen als eine kleine Infortmation und ich moechte dir nichts unterstellen, das du so etwas machst.

Müsste eigentlich im Vertrag drin stehen, ansonsten da nachfragen wo du die Versicherung abgeschlossen hast.. Ist das Konto nicht gedeckt, wird der Betrag automatisch zurück gebucht, es entstehen Buchungskosten und dann kommt erstmal eine Mahnung.. Also kein Streß.. (;

Das kommt darauf an, wie schnell die Versicherung ist bzw. wie viel die aktuell zu tun haben.

Bevor das Auto still gelegt wird, bekommst Du auf jeden Fall noch mal eine Mahnung. Dann solltest Du aber spätestens das Geld umgehend bezahlen