Wann wird Bildung und Teilhabe gezahlt?
Guten Morgen.
Unsere Große Tochter fährt demnächst nach Berlin mit ihrer Klasse. (Tag der Klasse) Für diese Fahrt und ein paar zusätzliche Dinge werden 42,00€ fällig. Einen Antrag bei zuständigen Jobcenter haben wir auf BuT gestellt. Nach Anfrage inwieweit der Antrag bearbeitet wurde, wurde mir gesagt das das Geld erst nach der Fahrt mit der Bescheinigung das sie mitgefahren ist, überwiesen. Jetzt meine Frage: Ist das so gesetzlich vertretbar oder macht sich das Jobcenter da ihre eigenen Gesetze. Denn ich denke, es gibt genug ALG2 Empfänger die sich solche Fahrten für ihr Kind im vornerein nicht leisten können und folglich die Geschichte mit BuT keinen Sinn macht. Also wenn jemand die Antwort kennt, bitte nicht auf Antwaltdeutsch, der kann sich ja mal äußern.
4 Antworten
Grundsätzlich spricht nichts gegen diese Regel - was denkst du, wie viele das Geld kassieren und "anderweitig" ausgeben würden??? Und wie viele sich nicht mehr die Mühe machen würden, Bestätigungen nachzureichen?
Außerdem geht es dabei nicht um Riesensummen. Wenn du das Geld nicht erst mal selbst aufbringen kannst, musst du eben um einen "Vorschuss"/ ein "Darlehen" bitten. Wird in der Regel auch bewilligt...
Ist das denn auch gesetzlich? Muss das JC das Geld vorher bewilligen und auch zahlen oder muss das dass JC nicht machen und eine Bestätigung vor Zahlung erhalten???
Das könnten die von uns auch auf`s Schulkonto überweisen, aber brauchen die da wirklich ne Bestätigung der Schule das sie da wirklich mitgefahren ist???
Ist mir so nicht geläufig. Auf Antrag und Bestätigung der Schule ist der Betrag zu überweisen.
Meiner Meinung nach hast du nur Anspruch auf 20€ Erstattung pro Monat ( oder ist das irgendwann mal angehoben worden). Bei jemanden, der das wirklich jeden Monat gleichmäßig nutzt, zB für ein Fitnessstudio, wird das auch monatlich überwiesen. Sonst eben etwa 1 Monat nach Eingang der Belege ( aber auch mal erst später)
Es sind 10 Euro und die sind für Sportvereine gedacht. Schulausflüge laufen extra.
Ah ok! Aber trotzdem natürlich nur, nachdem der Beleg eingegangen ist. Ist ja logisch
Das muss immer alles vorher belegt werden. Entweder vom Sportverein oder von der Schule.
Aber wenn mann das erst belegen muss das man mitgefahren ist, ist dann das ganze mit der Unterstützung für Bildung und Teilhabe bei Ausflügen nicht total Sinnlos??? Wie ich oben schon geschrieben habe, können sich bestimmt nicht einige solche Summen im vornerein nicht leisten. Und folglich kann das Kind die Fahrt gar nicht mitmachen und das Kind kann an die Bildung und Teilhabe nicht teilnehmen.
Der Werdegang ist eigentlich so: Du füllst den Antrag aus, lässt ihn von der Schule mit deren Kontodaten bestätigen und dann wird das Geld auf das Schulkonto überwiesen und gut ist.
Die haben mir gesagt, das das Geld dann überwiesen wird, wenn die Fahrt war und sie wirklich mitgefahren ist.
Das ist so nicht richtig. Du solltest, wenn dein Sachbearbeiter dir so kommt, beim Vorgesetzten vorsprechen.
Es gibt definitiv Anträge für ein-und mehrtägige Schulausflüge, die rechtzeitig genug vor einer Fahrt ausgefüllt und dem Jobcenter zugehen müssen.
Ein Antrag ist für die Schule, die die Fahrt oder den Ausflug bestätigt und ihre Kontonummer darauf vermerkt, ein Antrag ist von den Eltern auszufüllen, wo die Fahrt für ihr Kind beantragt wird.
Normalerweise kann Deine Tochter doch auch einen Zuschuss von der Schule bekommen. Sie soll mal die Lehrerin fragen. Für solche Fälle gibt es doch meist bei der Schule einen Verein, der sich darum kümmert.
Der wurde erst gegründet, ist noch nicht so alt. Da gibt es leider noch keine Chance
OK, da kann man nichts machen. Zu der anderen Geschichte kann ich Dir leider nichts schreiben.
Das Geld wird immer auf das Schulkonto überwiesen, das bekommen die Eltern nicht auf ihr Konto. Von daher auch kein Missbrauch möglich.