Wann musst der Arbeitgeber mir bescheid sagen?

5 Antworten

Deine Ausbildung endet (nach Deiner Prüfung) mit der Bekanntgabe, dass Du die Prüfung be-standen hast. Gehst Du einen Tag später in Deinen Ausbildungsbetrieb und nimmst dort Deine Arbeit auf, ohne dass der Arbeitgeber widerspricht, hast Du automatisch einen (unbefristeten!) Arbeitsvertrag.

nein, dafür gibt es kein Gesetz. Du könntest aber einfach mal nachfragen, ob du übernommen wirst....

oggy2030 
Fragesteller
 27.03.2014, 14:48

Gefragt habe ich schon leider kommt immer noch keine Antwort. Ich frage gleich nochmal. Trotzdem vielen dank.

Du kannst dich nicht auf eine Übernahme des Arbeitgebers verlassen,sondern hättest dich schon längst um eine neue Stelle kümmern müssen.

Eine gesetzliche Regelung zu dem Thema gibt es nicht.Aber dir steht ja offen,in einem Gespräch mit dem Ausbilder/Arbeitgeber abzuklären, ob eine Übernahme möglich ist.Ansonsten endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.

Ein Ausbildungsvertrag hat ja eine bestimmte Dauer. Er ist quasi mit Ablauf "erledigt".
Erscheint man am nächsten Tag im "Büro" und keiner sagt etwas gilt man als übernommen.
Kommt man am nächsten Tag nicht, ist auch gut.
Bloß ist es ja so, dass man es schon besprechen sollte, wie es weiter geht.
Man redet ja schließlich miteinander.

Er muss dir nicht Bescheid geben, denn der Schluss deiner Ausbildungszeit steht ja fest. Fair wäre es ja, aber das ist ja nicht die Frage. Werde intitiativ und suche dir jetzt schon was anderes.