Wann macht man durch eine Nebentätigkeit wirklich Schwarzarbeit?

7 Antworten

wenn Du über einem bestimmten Betrag zusätzlich was verdienst und nicht versteuerst, also weder Mehrwertsteuer abführst noch Erwerbssteuer bezahlst.

Schwarzarbeit liegt vor, wenn Dienst- oder Werksleistungen in erheblichem Umfang erbracht werden, der Mitteilungspflicht gegenüber einer Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit, einem Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung oder einem Träger der Sozialhilfe aber nicht nachgekommen wird. Vgl. § 1 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. (ratgeberrecht.de)

Eine Schwarzarbeit liegt nach allgemeinem Verständnis des Staates und unserer Gesellschaft dann vor, wenn eine Form einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anzeige- und Anmeldeepflichten, wie z.B. Steuern und Sozialversicherungen, ausgeübt wird.

Durch die illegale Beschäftigung müssen erhebliche wirtschaftliche Vorteile in hohem Umfang erzielt werden.

Es liegt Schwarzarbeit vor, wenn es sich um eine illegale, nicht angemeldete Tätigkeit mit erheblichen witschaftlichen Vorteil handelt.

Es handelt sich auch um Schwarzarbeit, wenn es sich um eine unrechtmäßige Gewerbeausübung oder eine unerlaubte Handwerksausübung handelt.

Es liegt auch dann Schwarzarbeit vor, wenn Sozialversicherungsbeiträge oder etwaige Steuern nicht rechtsmäßig abgeführt werden.

Auch jegliche Form der Scheinselbstständigkeit erfüllt auch den Tatbestand der Schwarzarbeit.

http://schwarzarbeit.com/definition-schwarzarbeit.htm

Wenn es dir ein regelmäßiges Einkommen ermöglicht. Wenn du beispielsweise rasen bei den Nachbarn mähst, oder als Frau Freundinnen die Nägel machst oder die Haare färbst, ist das kein Problem soweit du es nicht regelmäßig machst.

Wenn Dein Arbeitgeber oder Du bei Selbständigkeit weder Steuern noch Sozialabgaben abführst.