Wann kann man die Anschrift "cand.Dr." ungestraft benutzen

4 Antworten

Ein Doktortitel ist Namensbestandteil, wie etwa der Vorname, also nicht einfach "irgendeine" Abschlussbezeichnung, wie etwa Diplom-Physiker o.ä..

Dr. ist deshalb geschützt und darf nur verwendet werden nach erfolgreich abgeschlossener Promotion oder nach Verleihung der Ehrendoktorwürde und dann nur in genau der Form, die auf der offiziellen Urkunde steht.

Aus der von Lissa zitierten Seite:

cand.med. kann sich ein Medizinstudent nennen, der das Physikum geschafft hat, also die erste Prüfung im Medizinstudium. Mehr ist nicht dran an diesem überflüssigen Kürzel.


Ich finde, man sollte generell abschaffen, dass Titel Namensbestandteil werden können. Führt nur wieder zu und fördert die Mehrklassengesellschaft.

Wünschst Du Dir denn die Einklassen-Gesellschaft? :-)

Ein Doktortitel ist keineswegs ein Namensbestandteil, wie immer wieder fälschlicherweise behauptet wird. Der Doktorgrad ist lediglich der höchste erreichbare akademische Grad (Professor ist kein Grad, weil man zwar habilitieren kann, damit aber keine Anrecht auf die Bezeichnung "Prof." erhält). Man kann in den meisten Fällen einen Doktortitel in den Pass eintragen lassen, allerdings nicht als Namenszusatz. Somit hat man übrigens auch kein Anrecht darauf als Doktor soundso angesprochen zu werden.

Gez. Dr. Kitz Krämer

Diesen Titel scheint es nicht zu geben. Hier gibt es einige Antworten zu dem Thema : http://www.wer-weiss-was.de/theme43/article3484627.htmlhtm