Wann kann ein Polizei Beamter von einem Fall abgezogen werden?

4 Antworten

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Ja klar... zum Beispiel, wenn sich eine persönliche Beziehung herausstellt...

Oder der Beamte für einen anderen Fall gebraucht wird (weil spezifische Fachkenntnisse, oder zu viele Fälle für zu wenig Beamte)

Vielleicht hat sich der Beamte noch vor der ganzen Geschichte für eine Fortbildung beworben, zu der er nun zugelassen wurde...

Denkbar sind viele Umstände

polizisten sind beamte und können somit versetzt werden, dazu braucht es keinen grund. es gibt aber gründe, warum einem beamten ein fall entzogen werden muss. er darf z.b. nicht in eigener sache ermitteln, d.h. nach straftaten gegen ihn oder angehörige. natürlich wird er auch nicht weiter ermitteln dürfen, wenn die tat nicht in seinen zuständigkeitsbereich fällt (räumlich oder fachlich). privat darf er natürlich ermitteln, wann und wo er will, allerdings darf das seine dienstliche tätigkeit nicht beeinflussen.

Wenn er involviert ist - Angehöriger / Freund des Opfers oder des Täters z. B. oder wenn er mit einem Zeugen ein Verhältnis hat.

Wenn er den Beschuldigten etc. Verwant ist