Wann erfolgt i.d.R. Nebenkostenabrechnung, wenn Neubau z.B. Mai bezogen wird. Immer zum Mai oder Ende des Jahres?

6 Antworten

Gab es schon eine Eigentümerversammlung?

Die erste Hausverwaltung wird in der Regel vom Bauträger eingesetzt. Die Verwaltung hat bestimmt einen Vertrag, in dem vorgegeben ist, was ihre Aufgaben sind und wann diese zu erfüllen sind.

Darüber hinaus gibt es eine Teilungserklärung. Die müßte Dir vorliegen. Da steht drin, u. a. drin, wie das mit der Verwaltung ist.

Grundsätzlich aber gilt, die Hausverwaltung hat einmal jährlich über alle Kosten und Einzahlungen der Eigentümer und über Rücklagen zu entscheiden. Außerdem hat sie einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Es ist natürlich wesentlich einfacher, wenn das Kalenderjahr zum Abrechnungsjahr gemacht wird, aber ich kenne eine HV, die ganz bewußt um in einer Entscheidung darum gebeten hatte, das Abrechnungsjahr auf Februar bis Januar zu ändern, denn es gäbe viele Wohnanlagen zu verwalten und wenn alle das gleiche Abrechnungsjahr hätten, wäre es von der Arbeitsverteilung her für die Verwaltung problematisch, da zu einem Stichtag zuviel zu machen wäre. So versucht sie durch unterschiedlich gelegte Abrechnungsjahre die Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter gleichmäßig übers Jahr zu verteilen. Ob das am Ende Sinn macht, kann ich nicht beurteilen, es zeigt aber, dass eine Abrechnungsjahr Mai bis April nicht abwegig wäre.

Wie auch immer, jede Hausverwaltung braucht logischerweise mehrere Monate Zeit, um alle Informationen, vor allem die notwendigen Jahresabrechnungen der Ver- und Entsorger zu erhalten, um daraus dann eine vollständige Abrechnung zu machen.

Erfahrungsgemäß trudeln die Abrechnungen zwischen April und Juni ein und die Versammlungen, in denen die Abrechnungen abgesegnet werden, finden dann ca. zwei bis drei Wochen später statt. Erst dann steht endgültig fest, wieviel man nachzuzahlen hat oder zurück bekommt und wieviel man künftig voraus zahlen muss.

Es ist also völlig normal, wenn Du bis jetzt nichts bekommen hast. Um Auskunft über das Abrechnungsjahr zu bekommen, frag einfach mal bei der HV nach.

Hallo,

die Hausverwaltung ist wahrscheinlich noch nicht soweit.

Ist denn bei Euch bereits ein Verbrauch abgelesen worden (z.B. Anfang Januar)? Oder noch nicht? Wenn Du Wohnungswasserzähler hast, solltest Du es ja wissen.

Viele Eigentümerversammlungen finden erst im April bis Juni statt. 

Wenn das Abrechnungsjahr gleich dem Kalenderjahr ist, sollte eine gute Verwaltung die Eigentümerversammlung bis Ende Mai des Folgejahres hinbekommen.

"... Wenn diese immer zum Mai eines Jahres erfolgt, müßten ja alle Kosten wie Wasser, Ölnachkauf etc. immer anteilig (Mai-Dez. letztes Jahr plus Jan-Mai laufende Jahr) berechnet werden. Und das ist doch ein großer Aufwand bzw. sehr undurchsichtig..."

Das stimmt, aber undurchsichtig ist es deshalb nicht.

Gruß

Na klar gibt es gesetzlich festgelegte Regeln: ein Abrechnungsjahr darf nicht mehr als 12 Monate haben.

Das Abrechnungsjahr muss nicht das Kalenderjahr sein. Es orientiert sich meistens an den Ableseterminen des Energie- und Wasserversorgers (heißt meistens Stadtwerke).

Am Fertigstellungsdatum des Hauses orientiert es sich meistens nicht.

Die Hausverwaltung weiß normalerweise, wann diese Ablesetermine sind.

bwhoch2  29.03.2017, 09:19

Die Antwort stimmt in Bezug auf Eigentumsverwaltung eigentlich gast komplett gar nicht.

i.d.R erfolgt die Nebenkostenabrechnung am Jahresende und immer zum Kalenderjahr.

Der Hauptgrund ist, daß die meisten Bestandteile einer Nebenkostenabrechnung auch auf das Kalenderjahr bezogen sind. Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, ....

Ich schätze mal, daß sie eine Gesamtabrechnung für 2016 machen werden. Das kann aber noch dauern. Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass diese bis Ende des nächsten Jahres (also Ende Dez 2017) spätestens vorliegen muß.

Ich habe mir eine Eigentumswohnung im Mai letzten Jahres gekauft.

Dann solltest Du mal die Teilungserklärung genau lesen.

Übrigens heißt die Abrechnung für ETW-Eigentümer Nicht Neben-/Betriebskostenabrechnung, sondern Hausgeldabrechnung.

Gibt es hier gesetzl. Vorgaben,

Es gibt das

WEG - Wohnungseigentumsgesetz

Ob da die Abrechnungsmodalitäten geregelt sind entzieht sich meiner Kenntnis.

Immofachwirt  31.03.2017, 21:10

Die Abrechnungsmodalitäten im Wohnungseigentumsgesetz sind in § 28 geregelt.

anitari  01.04.2017, 06:44
@Immofachwirt

Danke für den Hinweis. Das ist, im Gegensatz zum Wohnraummietrecht, sogar der Abrechnungszeitraum genau festgelegt.