Während/Nach der REHA kein Geld für Miete, Strom etc!?
Hallo zusammen,
ein Freund hat ab dem 31.07. eine 6-wöchige Belastungserprobung im 350 km entfernten Saarbrücken.
Gegen REHA-Ende endet sein Anspruch auf ALG 1, sodass er für danach ALG 2 beantragen muss. Für die REHA sollte ihm Übergangsgeld zustehen. Dies beantragt er, sobald der Aufhebungsbescheid von der Arbeitsagentur vorliegt.
Das Übergangsgeld wird nach mehreren Aussagen voraussichtlich nicht rechtzeitig im September eingehen, um Miete, Strom, etc. bei Fälligkeit begleichen zu können.
Leider hat er nicht genug Reserven und auch keinen Dispo um seine aufkommenden Kosten zu decken. Nun meine Frage:
Hat er während/nach seiner REHA die Möglichkeit, kurzfristig eine Art Vorschuss oder Darlehen zu beantragen, sofern das Übergangsgeld noch nicht gezahlt wurde?
Dank und Gruß Oliver
4 Antworten
Man sollte auf jeden Fall dafür sorgen, dass der Übergangsgeldantrag und alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht wird.
Sei froh, dass die Arbeitsagentur jetzt schon so flott ist.
Noch vor einiger Zeit bekam man ihn erst nach Reha-Beginn.
Verstehe ich das richtig, dass die Arbeitsagentur für die Zeit der REHA das ALG1 eingestellt hat, weil er Übergangsgeld hätte kriegen sollen? Das dürfen die nicht. Die müssen das weiterzahlen und das Übergangsgeld selbst beantragen. Also bloß nicht auf den ALG1-Bezug verzichten. Die Ämter können das unter sich ausmachen. Also das Arbeitsamt holt sich das Übergangsgeld direkt beim Träger und zahlt dir deins weiter.
Sofort wiederspruch einlegen mit kurzer Frist, danach einsweilige Anordnung beim Sozialgericht einreichen.
Beantragen würde ich das in jedem Fall - Frage ist, ob es durchgeht ...
Er kann sich in der Reha an den sozialen Dienst wenden, die helfen relativ schnell weiter.
Naja oft dauert es drei Wochen, bis man da einen Termin hat und dann gibts nur Adressen oder Flyer
kann ich nicht bestätigen, bei mir wurde in der Reha sofort und völlig problemlos geholfen.
Ja, damit hast Du natürlich Recht. Dumm nur, dass der für das Übergangsgeld benötigte ALG-Aufhebungsbescheid erst 1 Woche vor REHA-Beginn zugestellt wird... Dadurch (lt. verschiedener Auskünfte) verzögert sich die Bewilligung/Zahlung ungewollt nach vorne. Mehraufwand, der sich vermeiden ließe .. :(