Während der Insolvenz arbeitslos - darf ich den Kindesunterhalt kürzen?

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Man darf auf keinen Fall den Kindesunterhalt einfach so kürzen: und ja es hat Auswirkungen auf jede Art der Insolvenz. Egal ob Private Insolvenz oder Regelinsolvenz. Die Mutter kann diesbezüglich wegen Nichtbezahlung des Unterhalts bei Ihrem/Ihrer Treuhänderin vorstellig werden und diesen Umstand mitteilen. Das hat dann natürlich Auswirkungen auf die Insolvenz. Sie müssen in der Insolvenz Ihre Verbindlichkeiten - und deren Betreuung - transparent gegenüber Ihrem Treuhänder darstellen. Daher würde ich diesbezüglich den Treuhänder kurz anschreiben und Fragen was erlaubt ist. Abgesehen von dieser Formalität stellt sich für mich eine andere Frage: Wie ernst nehmen Sie eigentlich Ihre Treuhänderische Pflicht gegenüber Ihrem Schutzbefohlenen? Wie soll dieses Kind eigentlich gut versorgt sein, wenn Sie nicht Ihren Anteil daran nicht beitragen? Kinder benötigen Unterstützung - zumindest so lange bis Sie selber für sich Sorgen können. Und da sind dann wir Erwachsenen als Eltern in der Verantwortung - also mein Rat: sparen Sie bitte woanders Gelder ein, aber nicht an Ihrem Kind. Dort sollten Sie zuletzt den Rotstift ansetzen. Wer weiss, vielleicht brauchen Sie die Hilfe Ihres Kindes einmal wenn Sie alt sind!

es ist halt so: In dem Moment wo Du den Unterhalt kürzt wird der Unterhalt über das UVG wieder aufgestokt. Dieses wird irgendwann natürlich wieder von Dir zurückgefordert. Also Neuverbindlichkeiten im Restschuldbefreiungsverfahren. Könnte demnach einen Grund für einen Versagungsantrag darstelllen. Schwierig also.

Wenn Dein Kind unter 7 Jahre ist und dann die UVK bezahlt, sind das neue Schulden, die aber keineAuswirkung auf die Inso oder RSB haben. Wenn Dein Kind älter ist und Deine Ex von keinem Amt für das Kind Geld bekommt, dann kannst Du mit Ihr reden und den Unterhalt anpassen oder aussetzten. Trotzdem bleibst Du in der Unterhaltspflicht.

Sollte Regelinsolvenz und Privatinsolovenz für Dich vergleichbar zutreffend sein, dafst Du ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters, ohne näher ins Detail zugehen nur noch wenig ohne das Ganze zu gefährden. Frage Den doch auch in diesem Zusammenhang.