Vorladung wegen Cannabis, kann etwas mit Führerschein passieren wenn man ihn gerade erwirbt?

6 Antworten

hallo,

ganz klar nein. man kann dich ja nicht sanktionieren wenn keine beweise vorhanden sind. 

man könnte dir einen verbot für den erwerb des führerscheines nur machen wenn du im straßenverkehr auffällig geworden wärst indem du dort eine strafbare handlung begangen hast. 

du bist ja nicht bekifft auto gefahren und das auch noch ohne führerschein. 

also entwarnung. eine mpu könnte nur dann fällig werden wenn deine fähigkeit zum führen von kraftfahrzeugen in frage gestellt würde. du hast aber noch keine pappe und ohne wäre dies z.b. möglich wenn du 3 x durch die prüfung gesegelt wärst.

mach dich nicht verrückt aber vielleicht ist es dir ja eine unterstützung damit du in der zukunft die finger von dingen lässt die nicht besonders gut und vor allem auch noch verboten sind.

ich will aber kein moralapostel sein.

alles gute

sigrid

yxatlxy 
Fragesteller
 08.04.2017, 01:56

Danke für deine Antwort und dass du kein Moralapostel bist, allerdings sind die aktuellen Gesetze und die meiner Meinung nach Sinnlose Verfolgung von Konsumenten in Deutschland gegenüber Cannabis einfach nur extrem lächerlich und gegen alle überwiegend befürwortende (teilweise auch wissenschaftliche) logischen Argumente!

yxatlxy 
Fragesteller
 08.04.2017, 02:03

zum beweisen könnte ich mir deswegen vorstellen dass ein Urintest kommt womit mir unter umständen nachgewiesen werden kann dass ich konsumiert hab, da ich ja beschuldigter bin

sigridsigrid  08.04.2017, 02:07
@yxatlxy

wenn es überhaupt zu einer anklage kommt doch dann wegen einem vergehen das in der vergangenheit liegt. bis dahin kann aber doch gar nicht mehr nachgewiesen werden dass du zum zeitpunkt des vorgeworfenen tag kosumiert hast. 

das sind doch zwei unterschiedliche dinge. also in deutschland ist das so, man beweise und indizien - also hinweise - braucht. zusammen ergibt das ein bild.

nichts wird laufen - vielleicht die nase

yxatlxy 
Fragesteller
 08.04.2017, 02:17
@sigridsigrid

ich glaube du hast meine Frage nicht ganz verstanden, aber das ist egal danke für deine Antowrten waren troztdem gut hilfreich.

 kein Tatbestand nachgewiesen werden kann, habe ich den Termin nicht wahrgenommen und keine Aussage gemacht

Ob das so gut war wird sich noch herausstellen .

Irgendwie müssen sie ja auf dich gekommen sein . das du Beschuldigter bist bedeutet ja nur das ein verdacht gegen dich besteht .

evtl. gibt es nur eine Zeugenaussage die dich schwer belastet , diese hättest du mit einer Aussage widerlegen können . Aber egal vorbei ist vorbei .

zu deiner Fahrerlaubnis :

Das könnte recht ärgerlich für dich werden .

Z.B. wenn ein Strafbefehl beantragt wird oder die Hauptverhandlung anberaumt wird . Auch die Einstellung wegen Geringfügigkeit .

Das ist alles das Strafrechtliche , hat nur bedingt etwas mit deinem Führerschein zu tun .

Für dich wird das Verwaltungsrecht interessant , nämlich

§ 2 Abs. 12 STVG :

Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten. 

Kommt darauf an was dir genau vorgeworfen wird .

Nach § 14 Abs. 1 Nr.2 FEV :

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass  ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme Begründen das .....

Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder.........

vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat

Zuerst wirst du eine Anhörung zu deinem Drogenkonsum erhalten . Den solltest du beantworten und zurückschicken .

Beantwortest du diesen nicht , warst das mit der Fahrerlaubnis .

Auf welcher Grundlage soll etwas passieren, wenn du nicht rechtskräftig verurteilt wirst? Das ist doch absurd.

yxatlxy 
Fragesteller
 08.04.2017, 01:46

in dieser Hinsicht eher weniger,aber da der Fall evtl. weiter an die Führerscheinstelle geschickt wird und diese unabhängig vom Staatsanwalt entscheiden kann was nun passiert. Darin bestehen meine einzigen bedenken

Maxxismo  08.04.2017, 01:51
@yxatlxy

Du wirst als Tatbeschuldigter vorgeladen... ohne, dass bei dir etwas gefunden wurde und ohne dass man dich beim Kiffen erwischt hat.

Schon irgendwie seltsam, die Geschichte.

Und warum genau soll jetzt die Führerscheinstelle bei dir ins Spiel kommen, wenn du dir nichts hast zuschulden kommen lassen?

Verstehe ich nicht.

yxatlxy 
Fragesteller
 08.04.2017, 02:00
@Maxxismo

finde ich genauso seltsam, könnte sein dass die Polizei durch eine dritte Person auf mich gekommen ist (die Hintergründe sind jetzt egal)  und mich "formell" als beschuldigter bezeichnen

Auf jeden Fall ziehst du das Verfahren unnötig in die Länge, und das kann auch Konsequenzen für den Erwerb der Fahrerlaubnis haben. Denn wenn ein förmliches Verfahren eingeleitet wird, erhält auch die Fahrerlaubnisbehörde, und diese wird das Antragsverfahren aussetzen und die Prüfungserlaubnis bis auf weiteres zurückziehen.

Also, offenbar bist du Konsument von Cannabis, wenn ich deine Aussagen hier richtig verstehe. Ich glaube dir auch, dass du niemals bekifft fahren wirst, aber ich denke, dass du auch Verständnis dafür hast, dass sich die Behörde nicht auf dein Ehrenwort verlassen kann und will.

eventuell irgendwelche negativen Konsequenzen auf mich zukommen können

Kann gut sein! Im schlimmsten Fall kannst du deinen Führerschein erst mal vergessen.