Vom Azubi zur Fachkraft - Wie mach ich meine Steuererklärung?
Hallo. Ich habe letztes Jahr am 8. Juli meine Ausbildung abgeschloßen. Somit war ich vom 9. Juli bis 31.12.2019 normale Fachkraft. Da ich jeden Tag knapp 40 km auf Arbeit fahre, will ich eine Steuererklärung machen. Über Elster hat das auch alles ganz gut funktioniert, nur kommen mir da noch ein paar Fragen (alles auf Elster.de bezogen) :
- Muss ich irgendwo bei Elster angeben, dass ich noch im Laufe des Jahres 2019 von Ausbildung zum normalen Angestelltenverhältnis gewechselt bin? Und wenn ich das angeben kann, wird dadurch für mich irgendwas berücksichtigt, was sich am Ende auf die Rückgaben auswirkt?
- Ich kann bei Elster nur Urlaubs- und Krankheitstage sowie getätigte Arbeitstage angeben. Muss ich irgendwo angeben wie oft ich auf Weiterbildung oder in der Berufsschule war? (Mir wurden in der Ausbildung alle kosten übernommen bis auf einen pauschalen Eigenanteil bei den Berufsschulfahrten) Oder geht es am Ende wirklich nur um die Tage die ich auf Arbeit war?
- Ich habe außerdem mitten im Jahr 2019 meine Religionszugehörigkeit gewechselt. Wie gebe ich dies bei Elster an? Denn wenn ich angebe, dass ich beispielsweise von Januar bis Juli evangelisch und von August bis Dezember konfessionslos war, wird mir bei der Vorrechnung am Ende angegeben, dass ich quasi knapp 180 Euro an Kirchensteuer zurückzahlen müsste. Also das würde mir bei den Rückgaben abgezogen werden, was totaler Quatsch ist, weil ich übers Jahr normal meine Kirchensteuer bis Juli gezahlt habe, welche aufgrund meines Azubigehalts jedoch natürlich fast 0 war.
Ich hoffe mir kann irgendjemand bei diesem ganzen Wirrwarr weiterhelfen, denn beim Finanzamt anzurufen hat auch absolut nicht geholfen. 😫
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Muss ich irgendwo bei Elster angeben, dass ich noch im Laufe des Jahres 2019 von Ausbildung zum normalen Angestelltenverhältnis gewechselt bin?
Nein ..... Du trägst Dein Einkommen ( Auszubildendentgelt + "Gesellen"lohn als Gesamtsumme ein. Ebenso die Kilometerpauschale für 220 ?? Arbeitstage einfache Wegstrecke X 0,3 Euro.
Der Kirchensteueraustritt wurde, von der Stelle bei der Du Deinen Austritt erklärt hast, an das FA weitergemeldet.
Sollte wirklich beim Steuerbescheid der falsche Kirchensteuerbetrag erscheinen .... was man auf einen Blick sieht ..... bliebe immer noch die einfache Möglichkeit des Widerspruchs.
Und auch für den Weg zur Berufsschule gilt die Pendlerpauschale.
aber ich muss dennoch irgendwas dort bei Elster angeben.
ach ja .... die ursprünglichen Formulare waren gar nicht so schlecht. Kam man mit etwas nicht klar hängte man einfach einen Dreizeiler an den Antrag und alles war i.d.R. geritzt.
der Weg zur Berufsschlule sind REISEkosten, keine Pendlerpauschale!
Naja.. habe ja schon ausgerechnet, dass ich durch Urlaub, Krankheit, Berufsschule, etc. auf 170 Arbeitstage komme. Soll ich trotzdem 220 Arbeitstage angeben?
Und Elster will irgendwelche Angaben für die Kirchensteuer haben. Entweder ganzes Jahr mit einer Religion oder ohne oder in welchem Monat man welche Zugehörigkeit hatte. Dem Finanzamt wurde das zwar mitgeteilt, aber ich muss dennoch irgendwas dort bei Elster angeben. Das ist ja das Problem. 🙈