Videos per WhatsApp verschicken rechtlich erlaubt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich kommt es auf die Art des Videos an. Wenn es ein geschützter Inhalt ist, z.B. ein geschütztes Musikvideo oder ähnliches, ist es ein Urheberrechtsverstoß. Bei dem üblichen Sachen wie "Katzenvideos" oder kleineren lustigen Sachen, die sich viral verbreiten und die der Ersteller eh selbst auf YouTube verbreitet, ist der Urheberschutz schon fraglich.

Zudem: Wer soll das ermitteln? Die Einzigen, die wissen, was versendet wird, (die NSA mal ausgenommen) sind der Versender und der Empfänger. Also am Besten keine Videos an eine Abmahnkanzlei versenden...

MfG

www.wiehl-recht.de

Wieso soll es grundsätzlich rechtlich bedenklich sein, Videos per WhatsApp oder sonstwie zu verschicken?

Auf Ideen kommt ihr Deutschen, das gibts gar nicht.