Verzwickte Lage mit Vormieter. Was tun?

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Einige Unklarheiten gibt es aber doch: Wie kannst du am 31.10.15 deine Wohnung so kurzfristig aufgeben? Die ordentliche Kündigung dauert 3 Monate, oder hast du mit deinem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag gemacht? Der neue Vermieter hat mit dir bereits einen MV abgeschlossen, Mietbeginn 01.11.15, hat er denn die Zusicherung der Vormieter, dass die die Wohnung bist 01.11.2015 zurückgeben wollen und demzufolge auch einen Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen? Es ist wohl richtig, dass die Vormieter zum 31.12. gekündigt haben. Sie wollten ja auch eher ausziehen - daher das Vertragswirrwarr. Kannst du am 01.11.15 die Wohnung nicht beziehen; dann kannst du auf der Stelle außerordentlich und fristlos kündigen vorbehaltlich einer Schadensersatzforderung an den neuen Vermieter wegen Nichtgewährung des Mietrechtes.

Was Wassertornado  empfiehlt, hört sich ganz gut an: Nur die Sache mit dem Verklagen... da hat man nicht eben einen guten Start mit den Vermietern. Erst einmal sprechen, die Möglichkeit androhen und auf Einsicht hoffen, erst dann schwere Geschütze auffahren.

nein, du musst es anders aufziehen

ihr habt einen vertrag für 1.11


wenn ihr nicht in die wohnung könnt, haftet der vermieter für alles


ihr nehmt ein hotel oder irgendetwas und lagert die möbel in einem mietlager ein


muss für alles der vermieter haften


wenn ihr die wohnung weiter belegt, seid ihr im gegenzug auch schadensersatzpflichtig

also deine verträge schön einhalten und den vermieter dick verklagen

bei so etwas muss man sich selten sorgen machen, weißt warum?


weil vermieter auch meist geld haben, das ist das einzige risiko, du klagst, der beklagte hat kein geld


das passiert hier aber nicht, er hat ja ein haus

Gerhart  18.10.2015, 12:20

Lerne leiden ohne zu klagen.

isebise50  18.10.2015, 12:34
@Gerhart

@ Gerhart: Sehr schöner Spruch, von wem ist der?

Die Vormieterin hat einen Vertrag bis zum 31.12. Da sie so lange noch die Miete zu zahlen hat, muss sie auch nicht die Wohnung räumen.

Wenn man solche "Vereinbarungen" trifft, muss man mit diesen Schwierigkeiten rechnen.

da ihr einen gültigen Vertrag habt, könnt ihr nur euren Vertragspartner in die Haftung nehmen. Mit dieser Vormieterin habt ihr ja gar kein Vertragsverhältnis.

der neue vermieter steht in der pflicht !

ihr habt einen gültigen MV abgeschlossen, den er einhalten MUSS !