Verurteilung zu 10 Monate auf Bewährung , was tun?
Hallo zusammen,
ich wurde heute zu einer Strafe von 10 Monaten auf Bewährung mit 3 Jahre Frist verurteilt wegen Betruges.
Kurze Erläuterung ich habe 2 Handys via eBay verkauft und nicht verschickt.(Schande über mich ).
Und eine Lastschrift vom Konto nicht eingelöst bei H&M.
Ich war nicht vorbestraft.
Ich hatte zum Zeitpunkt der Taten einen finanziellen Engpass. Ich war zwar gewillt die Sachen ordentlich zu verkaufen aber finanzielle Katastrophen zu der Zeit haben mich aus der Bahn geworfen.
Nun gut ich habe einen sehr gut bezahlten Job und ich muss jährlich ein Führungszeugnis einreichen.
Die Strafe wird wohl drin stehen, wie ich erfahren habe. Was ist wenn ich heute bzw morgen noch eins beantrage, steht es dann schon drin? So hätte ich wenigstens ein Jahr lang Luft für die Jobsuche bzw Umorientierung, da in meiner gesamten Branche ein eintragloses Führungszeugnis Pflicht ist.
Des Weiteren zum Urteil, auch wenn ich eine Strafe richtig fand, so fand ich das Urteil aufgrund dessen, dass ich nicht vorbestraft war sehr hoch. Mein Anwalt war ein Witz , der hat nur Handy gespielt während der Verhandlung. Sollte ich über eine Revision nachdenken?
Bitte keine Moral Aposteln ,was ich gemacht habe war falsch aber dennoch ist meine Familie und ich auf meinen Job angewiesen.
Gruß
9 Antworten
Das Führungszeugnis enthält die Angaben, die im Bundeszentralregister über Dich enthalten sind. Das Bundeszentralregister wiederum führt gem. § 4 Nr. 1 BZRG nur rechtskräftige Entscheidungen.
Wenn die Entscheidung heute gegen Dich ergangen ist, dann ist sie in der Regel noch nicht rechtskräftig. Rechtskräftig wäre das Urteil erst dann, wenn die Berufungsfrist abgelaufen ist.
Daher dürfte die Entscheidung noch für mind. vier weitere Wochen nicht in Deinem Führungszeugnis auftauchen.
Vielen Dank, genau darauf wollte ich hinaus. Da ich ja auch noch die Berufungsfrist habe.
Angewiesen hin oder her ist egal und hättest es dir früher überlegen sollen. Im Zeugnis steht es ab Verurteilungstag. Die Bewährungszeit dauert jetzt drei Jahre und solltest du in dieser Zeit erneut Mist bauen kannst du deine Strafe von 10 Monaten absitzen + die Strafe für das neue Vergehen. Auf Bewährung ist es aufgrund das du nicht vorbestraft bist gekommen, sonst wäre es ohne Bewährung ausgegangen. Die Strafe ist angemessen und in Revision zu gehn bringt überhaupt nichts.
Wird drin stehen. Da hast du aber auch einen gerissen wenn du es in deiner Branche brauchst.
dennoch ist meine Familie und ich auf meinen Job angewiesen.
Das hättest du dir mal lieber vorher überlegt. Und nein, es bringt dir nichts, wenn du heute noch dein Führungszeugnis beantragst. Deine heutige Verurteilung wird drinstehen.
Es ist aber so.Egalob du es glaubst oder nicht.
Die Strafe steht noch nicht im Führungszeugnis, nur rechtskräftige Verurteilungen werden dort auftauchen.
Das Urteil ist doch sicher von einem Amtsgericht gefällt worden? Wenn ja kannst Du den Anwalt wechseln und zunächst mal Berufung (keine Revision) einlegen.
Du soltest Dir aber trotzdem darüber im Klaren sein, daß selbst wenn das Stafmaß gesenkt werden würde, es trotzdem noch hoch genug ist (über drei Monate) daß es im Führungszeugnis auftaucht.
Immerhin könntest Du ein Jahr Zeit gewinnen um Dir einen Job zu suchen für den Du kein Führungszeugnis benötigst.
Oh, das glaube ich auch nicht.