Verurteilung zu 10 Monate auf Bewährung , was tun?

9 Antworten

Das Führungszeugnis enthält die Angaben, die im Bundeszentralregister über Dich enthalten sind. Das Bundeszentralregister wiederum führt gem. § 4 Nr. 1 BZRG nur rechtskräftige Entscheidungen.

Wenn die Entscheidung heute gegen Dich ergangen ist, dann ist sie in der Regel noch nicht rechtskräftig. Rechtskräftig wäre das Urteil erst dann, wenn die Berufungsfrist abgelaufen ist.

Daher dürfte die Entscheidung noch für mind. vier weitere Wochen nicht in Deinem Führungszeugnis auftauchen.

Valraven1987 
Fragesteller
 13.07.2016, 14:50

Vielen Dank, genau darauf wollte ich hinaus. Da ich ja auch noch die Berufungsfrist habe.

Angewiesen hin oder her ist egal und hättest es dir früher überlegen sollen. Im Zeugnis steht es ab Verurteilungstag. Die Bewährungszeit dauert jetzt drei Jahre und  solltest du in dieser Zeit erneut Mist bauen kannst du deine Strafe  von 10 Monaten absitzen + die Strafe für das neue Vergehen. Auf Bewährung ist es aufgrund  das du nicht vorbestraft bist gekommen, sonst wäre es ohne Bewährung ausgegangen. Die Strafe ist angemessen und in Revision zu gehn bringt überhaupt nichts.

Wird drin stehen. Da hast du aber auch einen gerissen wenn du es in deiner Branche brauchst.

dennoch ist meine Familie und ich auf meinen Job angewiesen.

Das hättest du dir mal lieber vorher überlegt.  Und nein, es bringt dir nichts, wenn du heute noch dein Führungszeugnis beantragst. Deine heutige Verurteilung wird drinstehen.

Artus01  13.07.2016, 17:04

Oh, das glaube ich auch nicht.

Carlystern  13.07.2016, 18:46
@Artus01

Es ist aber so.Egalob du es glaubst oder nicht.

Die Strafe steht noch nicht im Führungszeugnis, nur rechtskräftige Verurteilungen werden dort auftauchen.

Das Urteil ist doch sicher von einem Amtsgericht gefällt worden? Wenn ja kannst Du den Anwalt wechseln und zunächst mal Berufung (keine Revision) einlegen.

Du soltest Dir aber trotzdem darüber im Klaren sein, daß selbst wenn das Stafmaß gesenkt werden würde, es trotzdem noch hoch genug ist (über drei Monate) daß es im Führungszeugnis auftaucht.

Immerhin könntest Du ein Jahr Zeit gewinnen um Dir einen Job zu suchen für den Du kein Führungszeugnis benötigst.