Vertrag (Klavierunterricht) kündigen (wegen eines Umzugs)?
Regulär steht im Vertrag, dass nur zu einem bestimmten Datum gekündigt werden kann (z.B. 31.08.). Was passiert, wenn ich zum 01.05. umziehe? Habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht? Normalerweise verstehe ich diese Regelung, weil Musikschulen natürlich vermeiden wollen, dass Schüler vor den Sommerferien kündigen um Kosten zu sparen und sich nach den Ferien wieder anmelden. Bin ich hier verpflichtet bis zum 31.08. zu zahlen?
4 Antworten
Müsste im Vertrag stehen, ob es Sonderkündigungsrechte gibt und ob Umzug darunter fällt. Wenn ihr soweit entfernt seid, dass sich eine Anfahrt nicht mehr lohnt, könnte es unter Umständen vielleicht möglich sein. Wenn ihr nur zwei Häuser weitergezogen seid, sicher nicht.
Dann würde ich auf jeden Fall fragen, ob zumindest kulanterweise eine Kündigung möglich ist.
Ich bin selbst Musikschullehrer und würde auf jeden Fall sagen JA! Also wenn ein Umzug soweit weg erfolgt (eine Stunde Fahrzeit?) dass ein wöchentlicher Unterricht keinen Sinn mehr macht. Da würde ich aber einfach persönlich und in einem freundlichen Ton die Sachlage erklären.
Nein, da gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Da müsstest Du mit der Schule reden, ob sie Euch entgegenkommen.
... so ist es, jedenfalls bei uns.
Also im Vertrag steht hierzu nichts. Es sind ca. 200 km.