Versuchter Ladendiebstahl was soll ich aussagen?

10 Antworten

Das kennst du bestimmt von jede schlechten US-Film.

"Sie haben das Recht zu schweigen". Bei der Polizei da verweigerst du komplett die Aussage, kein einziges Wort verlässt deine Lippen. Also keine Ausredne, keine Ausflüchte, einfach nur Klappe halten.

Die ganzen Beteureungen udn Entschuldigungen das hebst du dir alles für den Richter auf, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Gerne wird Ladendiebstahl mit einem Strafbefehl geandet, das heißt du zahlst eine Geldstrafe und es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung.

ich gehe fast davon aus, dass der FS mit 18 noch nach JGG behandelt wird, da gibts dann höchstwahrscheinlich keinen Strafbefehl.

Ein guter Rat, um garantiert in ein Gerichtsverfahren zu gelangen! Bei einem Ersttäter mit Reue stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren zu 100 Prozent ein. Bei einem, der überführt, aber nicht geständig ist, muß die Staatsanwaltschaft einen Gerichtstermin anberaumen, um von einem Richter die Beweisaufnahme durchführen zu lassen. Da könnte dann schon mal der Goodwill leiden und ein Urteil gefällt werden!

@Still

Die Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein, völlig richtig. Dafür gibt es verschiedene Gründe, den wichtigsten Grund an erster Stelle - der Beschuldigte ist unschuldig.

Je länger das Verfahren dauert, desto größer wird die Chance als Beschuldigter nicht angeklagt zu werden.

Ganz natürlich, das es gegen den Erfolg eines Polizisten ist.

@BVBDortmund

Hä? Wo ist denn da die Logik?! Die Detektive haben ihn beim Diebstahl beobachtet. Die Rückgabe der Ware und die Flucht sind konkludentes Handeln.

Da wird wohl niemand behaupten: "der Typ ist unschuldig und das muß er uns natürlich auch nicht mitteilen.

Von der Logik her kann der Staatsanwalt das Verfahren nicht einstellen, weil eben aktuell nur die Schuld des Tatgverdächtigen bewiesen ist.

@Still

Wenns kein vollendeter Ladendiebstahl ist, ist es meiner Meinung nach kein Diebstahl. Was wir in Fall des Fragestellers nicht wissen, wurde die Ware abgelegt vor dem Kassenbereich?

Für die Situation ist OHNE das Einstecken der Ware auch kein Diebstahlsverdacht. Aber darüber wissen wir nichts.

@BVBDortmund

Falls du die Frage gelesen haben solltest; er hatte den Laden quasi verlassen, als die Warendiebstahlssicherung auslöste. Das ist doch wohl zu 99,99 Prozent vollendet.

@Still

Warendiebstahlssicherung  ist ein häßliches Wort. Bei mir hat das Ding auch gepiept, obwohl ich bezahlt hatte! Also ist das nur eine Zahlungserinnung oder die Aufforderung zur Kasse zurückzugehen, um das Problem zu klären. Bis dahin gab es weder einen Diebstahlsverdacht noch einen Diebstahlsversuch. Nichts war vollendet und nichts nachgewiesen.

Und wenn es Feueralarm gibt, aber kein Feuer .... bei Gericht etwas anderes ausgesagt wird, als die Polizei gewußt hat, dann ...

.... gibt es einen Freispruch. Auch wenn der Versuch strafbar ist, es aber ohne Absicht geschah den Feueralarm mit dem Abbrennen eines üblen Krautes einen ziemlichen Gestank ausgelöst zu haben.

Man hätte einfach nur lüften müssen.

@BVBDortmund

Und wieder ist das Grundproblem, dass keine Aussage des Täter vorliegt und somit die gegenwärtigen Beweise als Fakt gelten. Wer also ach so cool ist, den "Bullen" nichts zu sagen, muß dann halt überlegen, ob er es lieber öffentlich in einem Gerichtssaal sagen oder hören will.

@Still

Fakten sind keine Tatsachen, das weiss jeder Jurist. Also kann der Polizist es nicht vollumfänglich beurteilen, weil sowieso der / die Staatsanwalt / in der Herr oder die Dame des Verfahrens sind.

Und jetzt mal was zum Grundproblem; man muß die Tat nachweisen können.

Wenn von Beweisen gesprochen wird, wird es bei Gericht ein Beweiserhebungsverfahren geben

und das ist was anderes, was Polizisten jedem Vertächtigen glauben machen wollen.

@BVBDortmund

Fakten sind keine Tatsachen? und das weiß jeder Jurist??!!

Tatsache ist die Übersetzung des lateinischen factum!

Was ist denn die Aussage eines Detektiven? Das ist ein Beweismittel, wenn auch kein zuverlässiges.

@Still

Nein nein, es gilt das deutsche Gesetz !!!

Was die alten Römer gemacht haben ist Geschichte.

Bei den Detektiven kommt es darauf an, dass sie glaubwürdig sind, weil sie Fangprämien bekommen sind sie eigennützig und alle ihre Auszahlungen sind zweifelhaft. Zeugenaussagen sind immer die schlechtesten Beweise, am besten wissen es Richter.

Vor Gericht kann der Staatsanwalt die Beweismittel vortragen, wenn er damit baden geht, isses vorbei.

Warum hast Du eigentlich so ein starkes Interesse daran jemand zu verurteilen? Kannst Du nicht gnädig sein und ihm verzeihen?

@BVBDortmund

Wann kommt das in deinem Hirn endlich an?

Wenn der Staatsanwalt über die Polizei keine Einlassung des Tatverdächtigen bekommt, dann bleibt ihm nichts anderes übrig, als eine Anklage zu erheben, denn ob du es weißt, glaubst oder nicht: Zeugen dürfen in Deutschland nicht lügen und so doof sind Ladendetektive nun wirklich nicht, dass sie für eine kl. Fangprämie ihren Job und Freiheit riskieren. Der Staatsanwalt kann eine Tat nicht ungesühnt lassen, nur weil der Täter sich nicht äußert.

Wenn du wirklich nichts gestohlen hast, hast du noch Glück gehabt. Dein Problem ist aber, dass man nun davon ausgeht, dass du auch etwas gestohlen hast. Nur müssen sie dir das nachweisen können und das wird ohne Beute dann doch sehr schwierig.

Auf der Wache selber würde ich nichts sagen was dich selber belasten könnte. Hast du nichts gestohlen und das stimmt so, könntest du das Situationsentsprechend auch so äussern. Aber am besten sagst du nichts.

Naja der FS ist mir Portmonee in der Hand zum Ausgang gelatscht. Ist schon n bisschen versächtig

Besser freunde suchen du hast nun Mal ein Diebstahl begangen jetzt muss du dar für Grade stehen

Und komm jetzt nicht mit (ich brachte es ja zurück) wäre der Alarm nicht los gegangen hättest du es mit genommen

Die Wahrheit, dass dir Langweilig war oder was auch immer der Grund für den versuchten Diebstahl war. Und dass du beim Alarm dann Panik bekamst und es zurücklegen wolltest. Halt den Hergang.

Denn... eine falsche Aussage wäre strafbar. Und es braucht nur jemand anderes die Wahrheit gesagt haben wenn du lügen würdest und es käme herraus.

Und vor allem bleib respektvoll und nimm die Sache ernst!

Du bist überführt und vermutlich gibt es sogar ein Video von der ganzen Sache. So was willst du versuchen? Leugnen? Ein Missverständnis erfinden? Du kannst die Sache einfach zugeben und abwarten.