Verstopftes Strassengulli auf Privatgrund - wer muß Reinigung bezahlen?

2 Antworten

Reinigung gehört zur Wartung und obliegt demjenigen, dem der Gulli gehört (also der Stadt). Durch die eingetragene Dienstbarkeit hat die Stadt auch uneingeschränkt Zugriff auf den Gulli (Betreten eures Grundtückes etc...). Eventuelle "Verstopfungen" von oben her (Unkraut wuchert darüber) muss der Grundstückseigentümer entfernen.

wenn er überläuf, die Stadt, wenn er von oben her "dicht" ist, selbst- denke ich mal.