Versteckte Kamera - leg. Gesetz?
Es ist ja bekannt dass in DE es Gesetze für jede Kleinigkeit gibt - wie zum Beispiel "Recht am eigenen Bild". Keiner dürfte mich fotografieren ohne dass ich es erlaube, das ich es ansonsten anzeigen kann.
Wie sieht es denn mit der wohl bekanntesten Video Genre "versteckte Kamera" aus? Wo ein Protagonist irgendwelche Sachen auf der öffentlicher Straße tut und dabei aus der Ferne die Reaktionen anderer Menschen GEZIELT gefilmt werden? Welcher Gesetz legitimiert das?
Oder gibt es nur ein Gesetz, welcher es vielleicht legitimieren könnte nur für große Filmfirmen oder Anstalten die auf Film und Schnitt o. ä. spezialisiert sind und für private Anwender nicht?
Es gibt immer wieder dt. Youtuber die das einfach machen und solches Material ins Netz stellen - in dem Falle sind die ja privat Anwender. Hatten die denn in ihrem Fall mit dem Glück gespielt und nachträglich die Einwilligung eingeholt? Was wenn es wirklich ein paar gibt, die radikal drauf sind und kann ankommen "ich zeig dich an, ich zeig dich an!"?
Ich schließe zum Beispiel jetzt nicht den Fall aus, dass da jemand laut wird und dann so laut jaa" rumheult" sag ich jetzt mal, sodass dieser Aufmerksamkeit von Beamten in der Nähe bekommt, und die dann nachfragen. Die dann nach der Legitimationsgrundlage fragen, ob ich hier filmen darf oder nicht..
Was muss ich denn alles beachten um da stressfrei, sauber und abgesichert arbeiten zu können, wenn ich so was filmen möchte?
Die Frage richtet sich gezielt für Anwälte, Filmdreher oder auch Youtuber, die das schon gemacht haben.
Bin gespannt auch eure informative Antworten
11 Antworten
"Keiner dürfte mich fotografieren ohne dass ich es erlaube"
Und da liegst Du schon mal falsch. Fotografieren darf dich erstmal jeder - verboten ist nur die VERÖFFENTLICHUNG (also Ausstrahlen im Fernsehen, Abdrucken in einer Zeitung, Posten auf Facebook oder auch nur das Rumzeigen im Freundeskreis) dieser Bilder ohne dein Einverständnis. Steht in KUrhG §22.
Bist du noch dazu nicht das Hauptmotiv der Aufnahme, sondern nur sog. "Beiwerk", dann ist nicht einmal dein Einverständnis bei einer Veröffentlichung notwendig. Klassisches Beispiel wäre ein Foto des Kölner Doms, bei dem die Leute auf der Domplatte mit aufgenommen werden. Nachdem sie aber nicht das Hauptmotiv darstellen, darf man das Bild auch ohne deren Zustimmung öffentlich machen. Findest Du in KUrhG §23.
Ganz anders sieht die Sache aus, wenn man Leute nicht in der Öffentlichkeit, sondern in einer Wohnung (oder einem anderen gegen Einblick geschützten Raum) ohne deren Einverständnis fotografiert. Das ist eine Straftat, die mit bis zu 2 Jahren Haft geahndet wird. Gleiches gilt für Aufnahmen von hilflosen Personen (z.B. vom besoffenen Kumpel im Rinnstein). Steht in StGB §201a.
Wie du siehst, ist die Rechtslage deutlich komplexer.
Bei Aufnahmen mit versteckter Kamera werden die Betroffenen entweder im Nachhinein gefragt, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind (falls nicht, landet die Szene auf dem Boden des Schneideraums) oder die Beteiligten sind eh Schauspieler.
Filmen und Fotografieren darfst Du alles, aber nicht ohne Zustimmung der gefilmten oder fotografierteren Personen, oder der Rechtsinhaber der Sachen, weiterverbreiten.
Auch "Verstehen Sie Spaß" muss meines Wissens die Zustimmung zur Veröffentlichung von den gefilmten Personen einholen. So weit ich weiß, wird die Zustimmung sogar finanziell schmackhaft gemacht.
Das Recht am eigenen Bild besagt nicht das man jemanden nicht fotografieren/filmen darf sondern nur das man Bilder von anderen Personen nicht ohne deren Einwilligung veröffentlichen darf (hier gibt es dann ausnahmen in beide Richtungen).
Bei der Veröffentlichung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man holt sich die Erlaubnis im Nachhinein oder man macht die Personen soweit unkenntlich das man keine Rückschlüsse mehr auf die Identität ziehen kann (verpixeln, Stimme verzerren, usw.)
Die (schlauen) youtuber fragen danach einfach die "opfer" und filmen das Einverständnis. In Dtld. kannst du nicht einfach jemanden filmen und das gegen seinen Willen veröffentlichen. Filmfirmen holen sich natürlich auch vorher die schriftliche Absicherung.
Das mit der Veröffentlichung ist dir anscheinend klar.Mir ist allerdings unklar,was deine Frage betrifft.Sag doch einfach.wo du Bedenken hast.Klar-direkt-unmißverständlich.Nur kann ich dir eine ebensolche Antwort geben. PS-ein Fotograf.
Zum einen gibt es in DE dem sogenannten Blödheitsparagraphen. Dieser besagt, dass eine Klage immer im Interesse der Öffentlich liegen muss und oder ein Mensch gefährdet die Grundgesetze oder wird in diesen eingeschränkt.
Das Recht am eigenen Bild ist an sich ja legitim. Soweit gibt es keine Diskussion. Wenn du jemanden gezielt Filmst, dann kann er dieses Recht geltend machen. Beispielsweise ein Portrait oder ein Interview.
Ist die Person einer unter vielen, die keinen Bezug zum Material habe, so entsagt dieses Recht. es gibt nur einen Unterschied.
Wirst du von jemanden vor oder während einer Aufnahme gebeten, dass er unkenntlich ist oder das Bild ohne ihn sein soll, so ist es das Recht. Dies kann er auch vor Ort in einem Formlosen Vertrag festhalten. Ist das der Fall musst du diesem nachkommen.
Das Filmen in der öffentlichkeit ist immer ein Risiko, denn man kann eine saftige Strafe bekommen, wenn man unangemeldet Filmt. Habe ich gerade hinter mir. Unser örtliches Hafenamt, hat das Recht an diesem Material.
Nur der Unterschied ist, dass ich mich mit dem Menschen einigen konnte und wir das Material für beide Parteien zur Verfügung stellten (Schiffsunfall)
Den von Dir zitierten Paragraphen nimmst Du aber bis an die Belastungsgrenze in Anspruch. Das meiste, was Du hier geschrieben hast, ist einfach nur von Dir nicht verstandenes Gesetzwerk.
Es steht so im gesetz und ich muss nur die Grenzen einhalten. So lange ich mich in diesem Rahmen bewege, kann mir nichts angehangen werden. Gleiches Recht für jeden heißt es und das möchte ich auch. Wenn das Gesetz sich hier selber eine Sackgasse macht, dann soll es bitte selbst dafür haften. Ich weiß gerade in diesem Punkt hier genau bescheid. Beließ dich mal im Medienrecht. Sobald ich eine Aufnahme mache ist es mein Eigentum und ich kann damit machen was ich will, solange ich nicht mich selbst oder dritte schädige. Ganz einfach.
Das mit der Veröffentlichung ist klar. Aber es ist doch schon illegal wenn ich jemanden gefilmt habe und erst Nachhinein Nachfrage. Deswegen habe ich ja oben erwähnt, wer ohne vorherigen Erlaubnis fotografiert kann stress bekommen. Und deswegen die Frage, ob die jenigen Youtube wohl doch so "schlau" sind es zu machen? Sprich: die spielen also mit dem Glück / feuer?